Mit der Etablierung der psychosozialen Fachkräfte im Rahmen der Angebote des Psychiatrieentwicklungsprogramms wurde in den letzten Jahren eine integrierte Versorgungsstruktur für geflüchtete Menschen im niedrigschwelligen außerklinischen wie auch klinischen Bereich geschaffen, die unbedingt erhalten bleiben sollte, nicht zuletzt, weil sie als integraler Bestandteil des Regelversorgungssystems nach § 5 PsychKG auch Vorbildcharakter für die Weiterentwicklung hin zu einer sektorenübergreifenden psychosozialen und psychiatrischen Versorgung insgesamt besitzt.
Die psychosozialen Fachkräfte leisten mit der aufsuchenden Arbeit einen wertvollen, unverzichtbaren Beitrag u. a. bei der frühzeitigen Identifizierung von psychischen Auffälligkeiten und/oder Suchtverhalten sowie der Heranführung an die Regelversorgungsstrukturen und tragen somit zur Vermeidung von Chronifizierung psychischer Erkrankungen und der Inanspruchnahme von höherschwelligen bspw. therapeutischen oder psychiatrischen Maßnahmen maßgeblich bei.
Aufgrund der erheblichen Einschränkungen der psychosozialen, psychotherapeutischen und psychiatrischen Versorgung (einschließlich der Angebote der Suchthilfe) während der COVID-19-Pandemie nehmen die psychosozialen Fachkräfte eine ganz besonders herausgehobene Rolle ein, weil sie für die geflüchteten Menschen eine der wenigen verbleibenden, für sie leicht zugänglichen, Angebote darstellen; sie halten Kontakt zu den Betroffenen und können auch bei akuten Problemlagen vor Ort Hilfe leisten.
Die erhebliche psychosoziale Belastungssituation für Bewohnerinnen und Bewohner im Rahmen der COVID-19-Pandemie (ganz besonders bei Quarantänemaßnahmen) kann zu (Re-)Traumatisierungen führen und sich mittel und langfristig durch Verschlimmerung von Depressionen, Ängsten und Traumafolgestörungen negativ auf die psychische Gesundheit auswirken: Eine Kürzung gar Streichung der Mittel wäre vor diesem Hintergrund fachlich völlig unvertretbar.
Es besteht allerdings ein akuter Handlungsbedarf, da diese wertvollen Angebote bereits im Doppelhaushalt 2020/2021 akut gefährdet waren und nur aufgrund des Einsatzes, insbesondere von Bettina Jarasch und Catharina Pieroth, gesichert werden konnten. Um die niedrigschwellige psychosoziale Versorgung geflüchteter Menschen weiterhin aufrechtzuerhalten, ist es unbedingt erforderlich, die Mittel im Rahmen des Psychiatrieentwicklungsprogramms zu verstetigen. Derzeit werden die Angebote mit 2 Mio. € (2018/2019 waren es noch 2,3 Mio. €) finanziert. Wir Bündnisgrüne sollten bereits im Wahlprogramm klarmachen, dass Einsparungen im Landeshaushalt nicht zu Lasten von psychisch erkrankten und traumatisierten geflüchteten Menschen erfolgen werden.