In einem Abschnitt zur Familienplanung sollte die Forderung aus dem Grundsatzprogramm zum kostenfreien Zugang zu Verhütungsmitteln nicht fehlen. Die momentane Erstattungsregelung gilt explizit nur für Frauen. Wir sollten Männern hier die gleichen Rechte einräumen, auch um zu unterstreichen, dass sich beide Partner*innen gemeinschaftlich mit dem Thema Familienplanung auseinanderzusetzen haben und Verhütung nicht alleinige Aufgabe der Frauen ist.
Nicht verschreibungspflichtige Verhütungsmittel werden zur Zeit nur für Frauen über 21 unter den Einkommensgrenzen des SGB XII erstattet, da die gesetzlichen Krankenkassen verschreibungspflichtige Verhütungsmittel bis zu dieser Altersgrenze erstatten. Verschreibungspflichtige Verhütungsmittel sind aber auch die mit den stärksten Nebenwirkungen. Hormonpräparate erhöhen insbesondere das Thromboserisiko sehr stark. Kondome dagegen sind nicht nur in den allermeisten Fällen ohne Nebenwirkungen, sondern sie schützen darüber hinaus auch vor sexuell übertragbaren Krankheiten und sollten daher allen Menschen unter 21 kostenfrei zugänglich sein.
Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
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Antragsteller*in: | Christof Ebrecht (KV Berlin-Charlottenburg/Wilmersdorf) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-3-1496-2 |
Eingereicht: | 15.02.2021, 21:45 |