Nach der Nichtigerklärung des § 217 StGB durch das Bundesverfassungsgericht formieren sich im Bundestag jetzt erste Gruppierungen, die ein Regelungsgesetz in Bezug auf den assistierten Suizid als notwendig ansehen.
Bislang sind zwei Entwürfe, einer von Renate Künast und Katja Keul file:///C:/Users/WO/AppData/Local/Microsoft/Windows/Temporary%20Internet%20Files/Content.Outlook/YIOUMCLE/Gesetzentwurf%20Sterbehilfe%20Stand%2028.01.2021%20final-1.pdf sowie einer von Mitgliedern anderer Fraktionen file:///C:/Users/WO/AppData/Local/Microsoft/Windows/Temporary%20Internet%20Files/Content.Outlook/YIOUMCLE/Gesetzentwurf%20zur%20Regelung%20der%20Suizidhilfe.pdf vorgelegt worden.
Aus beiden Entwürfen ergibt sich das Erfordernis von staatlicherseits zu gewährleistenden Beratungsdiensten in pluraler Trägerschaft, deren Etablierung Ländersache sein soll. Bereits aus den Entwürfen wird angesichts der Aufgabenbeschreibung der Beratung deutlich, dass es sich dort um entsprechend qualifiziertes Personal handeln muss.
Wir fordern deshalb für Berlin die Einrichtung eines Modellprojekts, in dem qualifizierte Aufklärung (bspw. palliativmedizinisch, sozialrechtlich, psychologisch-seelsorgerisch) über lebensorientierte Alternativen geleistet werden soll. Die Ergebnisse sind zu evaluieren. Laut den Regulierungs- vorgaben des Bundesverfassungsgerichts geht es bei der gebotenen Suizidhilfe vor allem darum, die Freiwillensfähigkeit und Dauerhaftigkeit des entsprechenden Wunsches zu überprüfen und eine Fremdbeeinflussung und Druckausübung auszuschließen..
Auch bei der Einrichtung der Hospizberatung standen am Anfang seit 1999 senatsgeförderte Modellprojekte für ambulante Dienste Damals wurde Neuland betreten, ebenso wie jetzt bei der Sterbehilfe und Suizidprävention.
Selbstbestimmung am Lebensende / Suizidprävention und –Hilfe
Für uns in Berlin ist es selbstverständlich, dass Selbstbestimmung und Solidarität Hand in Hand gehen. Dabei weisen eine religiös oder aus anderen ideologischen Gründen geprägte Verabsolutierung des (Lebens-)Schutzes sterbewilliger Men- schen vor sich selbst zurück.