Zu formulieren, dass es Kinder gibt, die„kulturell benachteiligt“ sind, ist stark mißverständlich bis diskriminierend. Denn jeder Mensch oder Familie hat seine/ihre Kultur bzw. kulturellen Hintergrund. Diesbezüglich eine Wertung vorzunehmen, verbietet sich. Wichtig ist die Beachtung des weit gefassten Kultur-Begriffs und seine umsichtige Verwendung. Gemeint ist hier wahrscheinlich, dass manche Kinder keinen oder nicht ausreichend Zugang zu kulturellen Angeboten in Berlin haben, das müsste man anders ausdrücken, würde aber an dieser Stelle vermutlich zu weit führen. Es kann auch „sozio-kulturelle Benachteiligung(en)“ geben, doch das ist hier ebenfalls nicht gemeint, daher sollte der Begriff „kulturell“ an dieser Stelle gestrichen werden.
Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
---|---|
Antragsteller*in: | Christina Hilmer-Benedict (KV Berlin-Neukölln) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.02.2021, 12:06 |