Redaktionelle Anpassung. Die Bürger*innenversicherung muss erst eingeführt werden und nicht reformiert.
Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG GesSoz (dort beschlossen am: 10.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.02.2021, 12:40 |