Begründung für Änderung in Zeile 1587/1588:
Seit dem 01.01.2020 wurde die generalistische Pflegeausbildung eingeführt, welche die drei Berufsgruppen Gesundheits- und Kinderkrankenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege sowie Altenpflege zusammenführt. Die Ausbildung zielt auf den Abschluss Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann, jedoch gibt es die Möglichkeiten, in die Sonderwege der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege einzumünden, dann tragen die Absolventen aber auch den entsprechenden Abschlusstitel und eben nicht Pflegefachmann/ Pflegefachfrau.
Es ist anzunehmen, dass die Auszubildenen sich größtenteils für den Abschluss Pflegefachfrau/Pflegefachmann entscheiden werden, da nur mit diesem Abschluss in allen drei Bereichen der Pflege gearbeitet werden kann und nur dieser Abschluss EU-weit anerkannt ist.
Begründung für Ergänzung nach Zeile 1588:
In Berlin gibt es seit 2016 die 1-jährige Ausbildung zur/zum Gesundheits- und Krankenpflegehelfer*in (700 Stunden Theorie + 850 Stunden Praxis), welche vergütet wird. Diese Berufsgruppe arbeitet im Anschluss überwiegend im Krankenhaus.
Die Pflegehelfer*innen, welche in der ambulanten Pflege oder im Pflegeheim tätig sind, werden dagegen nicht ein Jahr lang auf die pflegerische Arbeit mit pflegebedürftigen Menschen vorbereitet und ausgebildet, sondern absolvieren lediglich einen Pflegebasiskurs zur*zum Pflegehelfer*in von 200 Stunden (160 Stunden Theorie + 40 Stunden Praxis). Dieses ist zum momentanen Zeitpunkt in Berlin ausreichend, um anschließend im ambulanten Pflegedienst oder Pflegeheim zu arbeiten. Die Schulungen in einem so kurzen Zeitraum durchzuführen, ist für diesen Berufszweig nicht akzeptabel und bergen starke Gefahren für die Pflegebedürftigen sowie für die/*den Pflegehelfer*innen. Dieses sollte schnellstmöglich geändert werden. In dieser kurzen Ausbildungszeit können nicht einmal die Grundlagen der Langzeitpflege vermittelt werden, so dass Ausbildungsinhalte in Bezug auf Bedarfe von LSBTIQ*-Senior*innen oder kulturelle Vielfalt komplett entfallen.
Der Ausbildungsinhalt und die Ausbildungsdauer zur*zum Pflegeassistent*in sollten so aufgebaut sein, das bei Aufnahme der Ausbildung zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann eine verkürzte Ausbildungszeit beantragt werden kann.
Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung erarbeitet momentan einen Referentenentwurf für die Ausbildung zur/zum generalistischen Pflegefachassistent*in. Die Umsetzung dieses Vorhabens sowie die Sicherstellung der Finanzierung der Ausbildung ist ein wichtiger Schritt, um eine qualitative gute Versorgung in der ambulanten Pflege sowie in den Pflegeheimen sicherzustellen, den Pflegeassistenz Beruf aufzuwerten und den Personalmangel in der Pflege entgegenzuwirken. Die Ausbildung zur*zum Pflegeassistentenmuss kostenfrei sein und sollte vergütet werden.