Nur kleine Präzisierung für diejenigen, die das CBZ nicht kennen. Das Besondere daran ist ja, dass es nicht Teil der allgemeinen Notfallversorgung ist, sondern spezifische Reservestruktur.
Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
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Antragsteller*in: | LAG GesSoz (dort beschlossen am: 10.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.02.2021, 12:53 |