Die Stärkung des ÖGD in Berlin für die Zukunft erfordert eine Kombination von bereits verfolgten und neu zu ergreifenden Maßnahmen. Nicht alle Maßnahmen zur Stärkung des ÖGD, die in der Vergangenheit angekündigt bzw. estartet wurden, konnten schon in zufriedenstellender Weise umgesetzt werden. Die Verbesserung der Bezahlung von ärztlichem Personal im ÖGD, analog zu ärztlichem Personal in Krankenhäusern ist hierfür ein Beispiel. Dieses Ziel muss unbedingt weiterverfolgt werden, um den ÖGD als attraktiven Arbeitgeber zu etablieren. Hierfür bedarf es weiteren Einsatzes Berlins in der Tarifgemeinschaft der Länder. Momentan bietet der Pakt zur Stärkung des ÖGD, der eine direkte Folge der Erkenntnisse aus der COVID-19 Pandemie ist, die einmalige Gelegenheit, Mittel des Bundes auf Landesebene in den ÖGD zu investieren. Da diese Mittel auf der Landesebene allerdings als Steuereinnahmen ankommen sind sie grundsätzlich nicht zweckgebunden. Es ist daher wichtig, sicherzustellen dass diese Mittel auch vollumfänglich in den ÖGD investiert werden. Die Verankerung dieses Vorhabens im Wahlprogramm bietet eine Basis dafür, dieses Anliegen entsprechend in kommenden Koalitionsverhandlungen zu vertreten.
Daneben gehört zu einer zukunftsfähigen Aufstellung des ÖGD aber auch, die Erkenntnisse aus der Pandemiebekämpfung zu evaluieren und notwendige strukturelle Veränderungen zu prüfen. Es hat sich gezeigt, dass die gesamtstädtische Koordinierung und Steuerung von Aufgaben von gesamtstädtischer bzw. bezirksübergreifender Bedeutung aktuell nicht effektiv erfolgen kann. Die Stärkung der Kompetenzen des ÖGD auf lokaler Ebene sollte daher flankiert werden von einer entsprechenden Stärkung der Kompetenzen auf Landesebene. Jede Ebene muss dabei in die Lage versetzt werden, die Aufgaben effektiv auszuführen, die auf der jeweiligen Ebene am besten erledigt werden können (Subsidiaritätsprinzip). Ein kurzfristiger Ansatzpunkt hierbei ist die Digitalisierung des ÖGD nach dem E-Government-Gesetz. Dieses sieht breit angelegte Koordinierungs- und Steuerungsaufgaben der Landesebene vor.