Es erscheint sinnvoll, das Bekenntnis zur Stärkung der Investitionskostenfinanzierung noch stärker zu formulieren. Dadurch kann insbesondere die „schleichende Monistik“, also die Umlagerung von Kosten auf die DRG-Betriebskostenfinanzierung reduziert werden, was der Versorgung zu Gute kommt.
Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG GesSoz (dort beschlossen am: 10.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.02.2021, 14:49 |