Pflegebedürftige befinden sich in einer Abhängigkeit von den Leistungen der Anbieter. Für sie und ihre An- und Zugehörige muss es eine einfach zu realisierende Informations- und Beschwerdeisatz geben, die niedrigschwellig erreichbar ist.
Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
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Antragsteller*in: | LAG GesSoz (dort beschlossen am: 10.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 23.02.2021, 15:56 |