Pflegebedürftige befinden sich in einer Abhängigkeit von den Leistungen der Anbieter. Für sie und ihre An- und Zugehörige muss es eine einfach zu realisierende Informations- und Beschwerdeisatz geben, die niedrigschwellig erreichbar ist.
| Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG GesSoz (dort beschlossen am: 10.02.2021) |
| Status: | Geprüft |
| Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
| Eingereicht: | 23.02.2021, 15:56 |