Nicht alle Unternehmen, die mehr schwerbehinderte Menschen beschäftigen, sind Inklusionsbetriebe. Vielmehr sind Inklusionsbetriebe ein Instrument der Teilhabe am Arbeitsleben für eine relativ eng definierte Teilgruppe schwerbehinderter Menschen. Soweit es vergaberechtlich möglich ist, sollten wir die bevorzugte Auftragsvergabe weit fassen.
Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
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Antragsteller*in: | LAG GesSoz (dort beschlossen am: 10.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.02.2021, 16:27 |