Die EU-RL muss bis 23.6.2021 praktisch umgesetzt sein. Das ist also nichts für die nächste WP.
Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
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Antragsteller*in: | LAG GesSoz (dort beschlossen am: 10.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Übernahme |
Eingereicht: | 23.02.2021, 16:50 |