Die derzeitige Personalbemessung in Form der Personaluntergrenzen, orientiert sich nicht am tatsächlichem Bedarf der zu behandelnden Menschen, sondern an hochgerechneten Pflegedefiziten in den jeweiligen Bereichen. Außerdem gelten die Untergrenzen nur in bestimmten, definierten pflegesensiblen Bereichen. Dies reicht nachweislich nicht aus, um eine qualitativ hochwertige und adäquate Versorgung zu garantieren. Deshalb muss ein Personalbemessungsinstrument erstellt werden, welches den pflegerischen Bedarf orientiert an wissenschaftlichen Standards abbildet.
Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
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Antragsteller*in: | GRÜNE Jugend (dort beschlossen am: 22.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 25.02.2021, 10:36 |