Das Recht, eine Schwangerschaft abzubrechen, ist Teil der sexuellen und körperlichen Selbstbestimmung. Wir engagieren uns weiterhin auf Bundesebene für die Streichung von §218 und §219a aus dem Strafgesetzbuch. Der Beratungsinfrastruktur muss flächendeckend in ganz Berlin und Umgebung sein. Solange die Beratungspflicht nicht abgeschafft ist, unterstützen wir ergebnisoffene Beratungsstellen. Sowohl medikamentöse als auch operative Abbrüche müssen als Kassenleistung und ohne Einschränkung von diesen übernommen werden. Der Zugang zu sicheren Schwangerschaftsabbrüchen darf keine Frage des Geldbeutels sein!
Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
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Antragsteller*in: | GRÜNE Jugend Berlin (dort beschlossen am: 22.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: K-3-1496-2 |
Eingereicht: | 25.02.2021, 15:45 |