Wir sind uns bewusst, dass dieser Änderungsantrag zu größeren Diskussionen mit den Befürworter*innen einer Bodenwertsteuer führen wird. Wir lehnen eine Bodenwertsteuer ab, da sie letztlich auf die Mieter*innen überwälzt werden wird und solange problematische und die Verdrängung verstärkende Nebenwirkungen hat, wie ein angespannter Wohnungsmarkt zu beobachten ist und die Wertermittlung von Gebäuden und Grundstücken nicht grundsätzlich anderen Regeln folgt. Daher halten wir auch die Durchführung einer Machbarkeitsstudie nicht für erforderlich.
Um sich der Diskussion zu einer Weiterentwicklung der Grundsteuer aber nicht gänzlich zu verschließen, skizzieren wir die Eckpunkte, die aus unserer Sicht bei einer solchen Weiterentwicklung zu beachten wären - Begrenzung von Bodenpreisen, Orientierung an gemeinwohlverträglich erzielbaren Erträgen, Berücksichtigung des Maßes der möglichen Nutzung, Förderung eines sparsamen Bodenverbrauchs. Ergänzend wäre eine Versiegelungsabgabe denkbar.
Weitere Erläuterungen bei Bedarf gerne mündlich.