Ergänzung - Zugang besonders für nicht-binäre, inter* und trans* Personen noch immer schwierig bis unmöglich. Z.B. Abweisung von trans Menschen bei Gynäkologen, trotz Vulva, Brustdrüsengewebe und/oder Uterus und Ovarien. Aber z.B. auch Zugang zu psychotherapeutischer Betreuung. Das gleiche gilt für Menschen mit Behinderungen, die zum Beispiel wegen eines Rollstuhls von der Behandlung abgewiesen werden.
Kapitel: | Zusammenhalt sichern – niemand bleibt zurück |
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Antragsteller*in: | LAG QueerGrün (dort beschlossen am: 24.02.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 26.02.2021, 11:58 |