Veranstaltung: | Berlin. Stadt der Möglichkeiten. Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2016 |
---|---|
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.03.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.03.2016, 10:07 |
P2: Projekt 2: Mitentscheiden dürfen: Direkte Demokratie besser machen und kommunales Wahlrecht einführen
Antragstext
Mitentscheiden dürfen: Direkte Demokratie besser machen und kommunales Wahlrecht einführen
Direkte Demokratie ist ein wichtiges Korrektiv der parlamentarischen Demokratie. Das zeigte
sich zuletzt bei den erfolgreichen Volksentscheiden zum Tempelhofer Feld und den Berliner
Wasserbetrieben sowie dem Beinahe-Erfolg bei der Rekommunalisierung der Berliner
Energieversorgung. Wir wollen daran anknüpfen und die direkte Demokratie weiter stärken,
indem wir Konsequenzen aus den bisherigen Erfahrungen ziehen. Wir senken die Quoren und
orientieren uns dabei an dem, was in Bayern, Hessen und Hamburg bereits erfolgreich
praktiziert wird. Volksentscheide sollen auf Wunsch der Initiator*innen innerhalb bestimmter
Fristen gemeinsam mit allgemeinen Wahlen oder anderen Entscheiden stattfinden. Für den Fall,
dass das Abgeordnetenhaus Volksgesetze wieder ändert, führen wir ein sogenanntes
Einspruchsreferendum ein und geben den Berliner*innen dadurch die Möglichkeit, erneut
darüber abzustimmen. Das Abstimmungsrecht wollen wir auf Berlinerinnen und Berliner mit oder
ohne deutschen Pass erweitern, die mindestens 16 Jahre alt und mit alleiniger Wohnung oder
Hauptwohnung im Berliner Melderegister verzeichnet sind. Außerdem setzen wir uns für das
Wahlalter 16 und als ersten Schritt für das kommunale Wahlrecht auch für Nicht-EU-
Bürger*innen ein. Um das Zusammenwirken von repräsentativer und direkter Demokratie zu
verbessern, ermöglichen wir es Initiator*innen eines Volksbegehrens, nach dem erfolgreichen
Abschluss der ersten Stufe in den zuständigen Ausschüssen des Abgeordnetenhauses angehört zu
werden und im Anschluss daran das Begehren nachzubessern, wobei sein ursprünglicher Kern
erhalten bleiben muss. Die Gründe für die Ungültigkeit von Unterschriften müssen den
Initiator*innen erklärt werden. Schließlich sorgen wir dafür, dass die Abstimmungsunterlagen
künftig auch in leichter Sprache vorliegen.