Tatsächlich besteht ja schon ein kommunales Wahlrecht. Es soll neben EU-Bürger*innen auch auf Nicht-EU-Bürger*innen ausgeweitet werden. Aber ebenso soll das Wahlalter 16 über die BVV-Ebene hinaus auf die Abgeordnetenhausebene erweitert werden. Insofern sollte auch die Überschrift weiter und damit doch gleichzeitig präziser gefasst werden. So wird auch vermieden, dass Menschen denken könnten, das kommunale (also in Berlin bezirkliche) Wahlrecht soll für 16 Jährige neu eingeführt werden. Das muss es nicht, denn auf bezirklicher Ebene existiert es schon.
Kapitel: | Projekt 2: Mitentscheiden dürfen: Direkte Demokratie besser machen und kommunales Wahlrecht einführen |
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Antragsteller*in: | Thomas Birk (KV Tempelhof-Schöneberg) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.04.2016, 23:49 |