Am 29. Februar 2016 hat die EU-Kommission die endgültige Fassung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) veröffentlicht. CETA wird oft als Blaupause für TTIP bezeichnet.
CETA ist der erste EU-Handelsvertrag mit einem OECD-Mitgliedsland, der eine Paralleljustiz für ausländische Investoren einführen soll. Auch wenn die EU-Kommission versucht, den gegenteiligen Eindruck zu erwecken: CETA sieht weiterhin Sonderklagerechte für ausländische Investoren vor. Diese Paralleljustiz kann sich gegen unliebsame demokratische Entscheidungen wenden und birgt ein unkalkulierbares Kostenrisiko für die öffentlichen Haushalte. Dabei konnte noch niemand überzeugend erklären, wozu es überhaupt Investitionschutzvorschriften in Handelsverträgen der EU mit den USA und Kanada bedarf.
Darum müssen wir jetzt unmissverständlich klar machen, dass wir im Falle einer grünen Regierungsbeteiligung CETA in der vorliegenden Fassung im Bundesrat nicht zustimmen können. Denn nur wenn die EU-Kommission und die Bundesregierung jetzt wahrnehmen, dass es uns Grünen so ernst ist, dass wir CETA im Bundesrat die Zustimmung verweigern werden, werden sie umfassende Nachverhandlungen mit Kanada eröffnen.