Es geht nicht nur darum, niedrigere Standards im Umwelt-, Daten- und Verbraucher*innenschutz zu verhindern. Als Grüne streiten wir für mehr Umwelt-, Daten- und Verbraucher*innenschutz und nicht nur für eine Verteidigung des Status quo! Die Konstruktion von TTIP und CETA als "lebende Abkommen" (living agreement) mit regulatorischen Kooperationsräten, Sonderklagerechten für Konzerne und undemokratischen Sperrklinkenklauseln führen zu einer schleichenden Entdemokratisierung.
Zwar enthält CETA inzwischen eine “Right-to-Regulate”-Klausel, diese besitzt aber keine substanzielle Bedeutung. Der Grund: Es handelt sich um einen unverbindlichen Auslegungshinweis für die Schiedspersonen und hindert diese nicht daran, im Streitfall den Investoren hohe Entschädigungszahlungen für staatliches Handeln zuzusprechen. Aus der Perspektive des Investitionsschutzrechtes wird in solchen Fällen das Regulierungsrecht des Staates nicht verletzt - für die angefochtene Maßnahme des Staates muss halt ‘nur’ entschädigt werden. Zudem wird die “Right-to-Regulate”-Klausel durch einen anderen Umstand entwertet: Die Investorenrechte und damit auch die Verpflichtungen, die Staaten, Länder und Kommunen ausländischen Investoren gegenüber eingehen, sind nach Vertragsschluss veränderbar (Art. 8.10 Abs. 3 CETA) – ohne Beteiligung irgendeines Parlaments. Der nach öffentlichen Protesten etwas eingeschränkte Investorenschutz kann dadurch im Nachhinein leicht ausgeweitet werden.