Kinder- und Jugendbeteiligung braucht gesetzliche Rahmenbedingungen, um Verbindlichkeit herzustellen. In Baden-Württemberg stärkte die Grün-Rote Landesregierung Kinder- und Jugendbeteiligung mit der Änderung des §41a der Gemeindeordnung. Dadurch ist Partizipation von Kindern und Jugendlichen verpflichtend, wenn die Vorhaben ihre Interessen betreffen. Außerdem kann eine Jugendvertretung bereits bei einer Anzahl von 20 Jugendlichen verbindlich benatragt werden und die Jugendgemeinderät*innen haben nun mehr Rechte. Da wir allen Kindern und Jugendlichen Teilhabe und nicht nur Partizipation von ohnehin Engagierten ermöglichen wollen, müssen die Beteiligungsverfahren niederschwellig und anschlussfähig für unterschiedliche Lebenswelten sein. Hier beziehen wir uns auf die Erkenntnisse der Jugendpartizipationsforschung. Indem wir Kinder- und Jugendpartizipation gesetzlich verankern, stärken wir ihren Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe, erhöhen die Legitimation der Vorhaben und verbessern sie qualitativ, da Kinder und Jugendliche ihre Sichtweisen als Expert*innen in eigener Sache miteinbringen.
Kapitel: | Projekt 27: Wahlalter 16: Mitbestimmung von Kindern und Jugendlichen stärken |
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Antragsteller*in: | Lucas Gerrits (KV Berlin-Mitte) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 08.04.2016, 17:34 |