Unser Landeswahlprogramm fordert zu Recht Änderung des Bundesmietrechts. Dabei sollten wir auch diesen Missstand ändern.
Der Satz soll dem Problem begegnen, dass eine Nachzahlung der Mietschulden nur die außerordentliche Kündigung unwirksam werden lässt (diese Privilegierung greift nur, wenn sie nicht schon einmal in den letzten zwei Jahren genutzt wurde). Die häufig gleichzeitig ausgesprochene ordentliche Kündigung bleibt bestehen – und der/die Mieter*in verliert trotzdem seine Wohnung.