Veranstaltung: | Berlin. Stadt der Möglichkeiten. Wahlprogramm zur Abgeordnetenhauswahl 2016 |
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Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 17.03.2016) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 17.03.2016, 10:20 |
P5: Projekt 5: Verdrängung aus dem vertrauten Umfeld verhindern: Bezahlbare Mieten
Antragstext
Verdrängung aus dem vertrauten Umfeld verhindern: Bezahlbare Mieten
Verdrängung aus dem vertrauten Umfeld verhindern: Bezahlbare Mieten
Wir tun alles um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Die noch vorhandenen Sozialwohnungen halten wir endlich wieder für Mieter*innen mit kleinen Einkommen vor. Dazu senken wir die überhöhten Kostenmieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau und führen für diese Wohnungen eine soziale Richtsatzmiete ein, die spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei neuen Sozialwohnungen sorgen wir für dauerhafte Preis- und Belegungsbindungen, indem wir beispielsweise eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen.
Um die Kosten für die Miete überprüfen zu können, wollen wir kostenlose Mieterberatungen einrichten und die Finanzierung der Mitgliedsbeiträge in Mietervereinen für Transferleistungsbeziehende fördern.
Verdrängung aus dem vertrauten Umfeld verhindern: Bezahlbare Mieten
Wir tun alles um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Die noch vorhandenen Sozialwohnungen halten wir endlich wieder für Mieter*innen mit kleinen Einkommen vor. Dazu senken wir die überhöhten Kostenmieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau und führen für diese Wohnungen eine soziale Richtsatzmiete ein, die spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei neuen Sozialwohnungen sorgen wir für dauerhafte Preis- und Belegungsbindungen, indem wir beispielsweise eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen.
Wir wollen verstärkt Genossenschaften als Verbündete gewinnen und neue fördern. Durch Übernahme von Mitgliedsanteilen sollen mehr Transferleistungsbeziehende Mitglieder werden.
Wir tun alles um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen
müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Die noch vorhandenen
Sozialwohnungen halten wir endlich wieder für Mieter*innen mit kleinen Einkommen vor. Dazu
senken wir die überhöhten Kostenmieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau und führen für diese
Wohnungen eine soziale Richtsatzmiete ein, die spürbar unter der ortsüblichen
Vergleichsmiete liegt. Bei neuen Sozialwohnungen sorgen wir für dauerhafte Preis- und
Belegungsbindungen, indem wir beispielsweise eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen.
Um Mieter*innen besser vor Umwandlung und Luxussanierung zu schützen, weiten wir
Stadtgebiete mit einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) deutlich aus.
Außerdem schaffen wir einen Ankauffonds für die Bezirke, um das in diesen Gebieten gültige
Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand auch nutzen zu können – etwa zugunsten städtischer
Gesellschaften oder sozialer Träger. Die Zweckentfremdung von Wohnraum und den spekulativen
Leerstand begrenzen wir mit strengeren Vorgaben und einer effektiveren Wohnungs- und
Bauaufsicht. Aber auch auf der Bundesebene muss Berlin sich stärker für ein sozialeres
Mietrecht einsetzen. Dazu gehören weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, niedrigere
Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und die Berücksichtigung aller Mieten im Mietspiegel.
Auch treten wir dafür ein, die Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und
die bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten wieder einzuführen.
Wir tun alles um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Die noch vorhandenen Sozialwohnungen halten wir endlich wieder für Mieter*innen mit kleinen Einkommen vor. Dazu senken wir die überhöhten Kostenmieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau und führen für diese Wohnungen eine soziale Richtsatzmiete ein, die spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei neuen Sozialwohnungen sorgen wir für dauerhafte Preis- und Belegungsbindungen, indem wir beispielsweise eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen. Um Mieter*innen besser vor Umwandlung und Luxussanierung zu schützen, weiten wir Stadtgebiete mit einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) deutlich aus. Außerdem schaffen wir einen Ankauffonds für die Bezirke, um das in diesen Gebieten gültige Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand auch nutzen zu können – etwa zugunsten städtischer Gesellschaften oder sozialer Träger. Die Zweckentfremdung von Wohnraum und den spekulativen Leerstand begrenzen wir mit strengeren Vorgaben und einer effektiveren Wohnungs- und Bauaufsicht. Aber auch auf der Bundesebene muss Berlin sich stärker für ein sozialeres Mietrecht einsetzen. Dazu gehören weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, niedrigere Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und die Berücksichtigung aller Mieten im Mietspiegel. Auch treten wir dafür ein, die Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und die bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten wieder einzuführen., die Berücksichtigung aller Mieten im Mietspiegel, sowie die Wiedereinführung der bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten. Wir wollen einen ökologischen Mietspiegel, mit dem die energetische Sanierung umfassender und deutlich schneller als bisher vorangetrieben werden kann. Die sogenannte Modernisierungsumlage wird dadurch überflüssig und abgeschafft. Als ersten Schritt wollen wir die Modernisierungsumlage von 11 auf 5% absenken und auf energetische Maßnahmen und Barrierefreiheit beschränken. Bei den landeseigenen Wohnungen fangen wir an.
Wir tun alles um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Die noch vorhandenen Sozialwohnungen halten wir endlich wieder für Mieter*innen mit kleinen Einkommen vor. Dazu senken wir die überhöhten Kostenmieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau und führen für diese Wohnungen eine soziale Richtsatzmiete ein, die spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei neuen Sozialwohnungen sorgen wir für dauerhafte Preis- und Belegungsbindungen, indem wir beispielsweise eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen. Um Mieter*innen besser vor Umwandlung und Luxussanierung zu schützen, weiten wir Stadtgebiete mit einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) deutlich aus. Außerdem schaffen wir einen Ankauffonds für die Bezirke, um das in diesen Gebieten gültige Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand auch nutzen zu können – etwa zugunsten städtischer Gesellschaften oder sozialer Träger. Die Zweckentfremdung von Wohnraum und den spekulativen Leerstand begrenzen wir mit strengeren Vorgaben und einer effektiveren Wohnungs- und Bauaufsicht. Aber auch auf der Bundesebene muss Berlin sich stärker für ein sozialeres Mietrecht einsetzen. Dazu gehören weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, niedrigere Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und die Berücksichtigung aller Mieten im Mietspiegel. Die Umgehung von mietrechtlichen Schutzregeln gegen Eigenbedarfskündigungen für Mieter*innen bei der Umwandlungsverordnung sollen gestrichen werden, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen möglichst in der ganzen Stadt genehmigungspflichtig werden. Auch treten wir dafür ein, die Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und die bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten wieder einzuführen.
Wir tun alles um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Die noch vorhandenen Sozialwohnungen halten wir endlich wieder für Mieter*innen mit kleinen Einkommen vor. Dazu senken wir die überhöhten Kostenmieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau und führen für diese Wohnungen eine soziale Richtsatzmiete ein, die spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei neuen Sozialwohnungen sorgen wir für dauerhafte Preis- und Belegungsbindungen, indem wir beispielsweise eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen. Um Mieter*innen besser vor Umwandlung und Luxussanierung zu schützen, weiten wir Stadtgebiete mit einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) deutlich aus. Außerdem schaffen wir einen Ankauffonds für die Bezirke, um das in diesen Gebieten gültige Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand auch nutzen zu können – etwa zugunsten städtischer Gesellschaften oder sozialer Träger. Die Zweckentfremdung von Wohnraum und den spekulativen Leerstand begrenzen wir mit strengeren Vorgaben und einer effektiveren Wohnungs- und Bauaufsicht. Aber auch auf der Bundesebene muss Berlin sich stärker für ein sozialeres Mietrecht einsetzen. Dazu gehören weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, niedrigere Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und die Berücksichtigung aller Mieten im Mietspiegel. Um Wohnungslosigkeit zu verhindern, wollen wir das Mietrecht weiterentwickeln, um Zwangsräumungen möglichst im Vorfeld zu verhindern. Dazu gehört, dass zusammen mit der außerordentlichen Kündigung auch die ordentliche Kündigung bei einer Nachzahlung der Mietschulden unwirksam wird. Auch treten wir dafür ein, die Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und die bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten wieder einzuführen.
Wir tun alles um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Die noch vorhandenen Sozialwohnungen halten wir endlich wieder für Mieter*innen mit kleinen Einkommen vor. Dazu senken wir die überhöhten Kostenmieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau und führen für diese Wohnungen eine soziale Richtsatzmiete ein, die spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei neuen Sozialwohnungen sorgen wir für dauerhafte Preis- und Belegungsbindungen, indem wir beispielsweise eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen. Um Mieter*innen besser vor Umwandlung und Luxussanierung zu schützen, weiten wir Stadtgebiete mit einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) deutlich aus. Außerdem schaffen wir einen Ankauffonds für die Bezirke, um das in diesen Gebieten gültige Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand auch nutzen zu können – etwa zugunsten städtischer Gesellschaften oder sozialer Träger. Die Zweckentfremdung von Wohnraum und den spekulativen Leerstand begrenzen wir mit strengeren Vorgaben und einer effektiveren Wohnungs- und Bauaufsicht. Um eine nachhaltige- und zielgruppenorientierte Förderung zu ermöglichen, wollen wir die Ausgleichszahlung für Sozialwohnungen wieder einführen. Aber auch auf der Bundesebene muss Berlin sich stärker für ein sozialeres Mietrecht einsetzen. Dazu gehören weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, niedrigere Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und die Berücksichtigung aller Mieten im Mietspiegel. Auch treten wir dafür ein, die Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und die bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten wieder einzuführen.
Wir tun alles um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Die noch vorhandenen Sozialwohnungen halten wir endlich wieder für Mieter*innen mit kleinen Einkommen vor. Dazu senken wir die überhöhten Kostenmieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau und führen für diese Wohnungen eine soziale Richtsatzmiete ein, die spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei neuen Sozialwohnungen sorgen wir für dauerhafte Preis- und Belegungsbindungen, indem wir beispielsweise eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen. Um Mieter*innen besser vor Umwandlung und Luxussanierung zu schützen, weiten wir Stadtgebiete mit einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) deutlich aus. Außerdem schaffen wir einen Ankauffonds für die Bezirke, um das in diesen Gebieten gültige Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand auch nutzen zu können – etwa zugunsten städtischer Gesellschaften oder sozialer Träger. Die Zweckentfremdung von Wohnraum und den spekulativen Leerstand begrenzen wir mit strengeren Vorgaben und einer effektiveren Wohnungs- und Bauaufsicht. Aber auch auf der Bundesebene muss Berlin sich stärker für ein sozialeres Mietrecht einsetzen. Dazu gehören weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, niedrigere Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und die Berücksichtigung aller Mieten im Mietspiegel. Auch treten wir dafür ein, die Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und die bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten wieder einzuführen.
Wir tun alles um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Die noch vorhandenen Sozialwohnungen halten wir endlich wieder für Mieter*innen mit kleinen Einkommen vor. Dazu senken wir die überhöhten Kostenmieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau und führen für diese Wohnungen eine soziale Richtsatzmiete ein, die spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei neuen Sozialwohnungen sorgen wir für dauerhafte Preis- und Belegungsbindungen, indem wir beispielsweise eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen. Um Mieter*innen besser vor Umwandlung und Luxussanierung zu schützen, weiten wir Stadtgebiete mit einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) deutlich aus. Außerdem schaffen wir einen Ankauffonds für die Bezirke, um das in diesen Gebieten gültige Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand auch nutzen zu können – etwa zugunsten städtischer Gesellschaften oder sozialer Träger. Die Zweckentfremdung von Wohnraum und den spekulativen Leerstand begrenzen wir mit strengeren Vorgaben und einer effektiveren Wohnungs- und Bauaufsicht. Aber auch auf der Bundesebene muss Berlin sich stärker für ein sozialeres Mietrecht einsetzen. Dazu gehören weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, niedrigere Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und die Berücksichtigung aller Mieten im Mietspiegel. Auch treten wir dafür ein, die Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und die bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten wieder einzuführen.
Wir fordern von der Bundesregierung, die bundeseigenen Wohnungen und Flächen an das Land Berlin verbilligt abzugeben und wir kämpfen auch auf Bundesebene für eine Politik, die Liegenschaften nach gutem Nutzungskonzept und nicht nach Höchstpreis vergibt.
Wir tun alles um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Die noch vorhandenen Sozialwohnungen halten wir endlich wieder für Mieter*innen mit kleinen Einkommen vor. Dazu senken wir die überhöhten Kostenmieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau und führen für diese Wohnungen eine soziale Richtsatzmiete ein, die spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei neuen Sozialwohnungen sorgen wir für dauerhafte Preis- und Belegungsbindungen, indem wir beispielsweise eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen. Um Mieter*innen besser vor Umwandlung und Luxussanierung zu schützen, weiten wir Stadtgebiete mit einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) deutlich aus. Außerdem schaffen wir einen Ankauffonds für die Bezirke, um das in diesen Gebieten gültige Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand auch nutzen zu können – etwa zugunsten städtischer Gesellschaften oder sozialer Träger. Die Zweckentfremdung von Wohnraum und den spekulativen Leerstand begrenzen wir mit strengeren Vorgaben und einer effektiveren Wohnungs- und Bauaufsicht. Aber auch auf der Bundesebene muss Berlin sich stärker für ein sozialeres Mietrecht einsetzen. Dazu gehören weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, niedrigere Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und die Berücksichtigung aller Mieten im Mietspiegel. Auch treten wir dafür ein, die Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und die bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten wieder einzuführen.
Wir tun alles um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Die noch vorhandenen Sozialwohnungen halten wir endlich wieder für Mieter*innen mit kleinen Einkommen vor. Dazu senken wir die überhöhten Kostenmieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau und führen für diese Wohnungen eine soziale Richtsatzmiete ein, die spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei neuen Sozialwohnungen sorgen wir für dauerhafte Preis- und Belegungsbindungen, indem wir beispielsweise eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen. Um Mieter*innen besser vor Umwandlung und Luxussanierung zu schützen, weiten wir Stadtgebiete mit einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) deutlich aus. Außerdem schaffen wir einen Ankauffonds für die Bezirke, um das in diesen Gebieten gültige Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand auch nutzen zu können – etwa zugunsten städtischer Gesellschaften oder sozialer Träger. Die Zweckentfremdung von Wohnraum und den spekulativen Leerstand begrenzen wir mit strengeren Vorgaben und einer effektiveren Wohnungs- und Bauaufsicht. Aber auch auf der Bundesebene muss Berlin sich stärker für ein sozialeres Mietrecht einsetzen. Dazu gehören weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, niedrigere Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und die Berücksichtigung aller Mieten im Mietspiegel. Auch treten wir dafür ein, die Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und die bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten wieder einzuführen.
Wir tun alles um zu verhindern, dass Menschen aus ihrem vertrauten Wohnumfeld wegziehen müssen, weil sie sich die Miete nicht mehr leisten können. Die noch vorhandenen Sozialwohnungen halten wir endlich wieder für Mieter*innen mit kleinen Einkommen vor. Dazu senken wir die überhöhten Kostenmieten im „alten“ sozialen Wohnungsbau und führen für diese Wohnungen eine soziale Richtsatzmiete ein, die spürbar unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Bei neuen Sozialwohnungen sorgen wir für dauerhafte Preis- und Belegungsbindungen, indem wir beispielsweise eine neue Wohnungsgemeinnützigkeit einführen. Um Mieter*innen besser vor Umwandlung und Luxussanierung zu schützen, weiten wir Stadtgebiete mit einer sozialen Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung) deutlich aus. Außerdem schaffen wir einen Ankauffonds für die Bezirke, um das in diesen Gebieten gültige Vorkaufsrecht der öffentlichen Hand auch nutzen zu können – etwa zugunsten städtischer Gesellschaften oder sozialer Träger. Die Zweckentfremdung von Wohnraum und den spekulativen Leerstand begrenzen wir mit strengeren Vorgaben und einer effektiveren Wohnungs- und Bauaufsicht. Aber auch auf der Bundesebene muss Berlin sich stärker für ein sozialeres Mietrecht einsetzen. Dazu gehören weniger Ausnahmen bei der Mietpreisbremse, niedrigere Kappungsgrenzen bei Mieterhöhungen und die Berücksichtigung aller Mieten im Mietspiegel. Auch treten wir dafür ein, die Modernisierungsumlage in ihrer jetzigen Form abzuschaffen und die bewährten Mietobergrenzen in Milieuschutz- und Sanierungsgebieten wieder einzuführen. Als neues Projekt einfügen:
Wohnungen endlich von Asbest befreien
Allein in den Häusern der sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften gibt es 50.000 Wohnungen, die mit krebserregendem Asbest belastet sind. Im privaten Bestand werden mindestens noch einmal so viele vermutet. Bisher wurde nur ein geringer Teil von Wohnungen saniert. Der rot-schwarze Senat weiß weder genau, welche Wohnungen konkret betroffen sind, noch wie groß das Ausmaß der Verseuchung tatsächlich ist. Besonders aus Bodenplatten (Florflex) treten Asbestfasern aus und machen Menschen krank. Die inzwischen in einigen Fällen vor Gericht erstrittene Mietminderung ist dafür ein schwacher Trost. Wir wollen nicht, dass weiterhin Menschen Krebs bekommen, obwohl es sich vermeiden ließe. Und außerdem muss die Geheimhaltungspolitik aufhören. In einem Asbestregister sollen sich BewohnerInnen über den Asbeststatus ihrer Gebäude informieren können. Auch wer eine Wohnung mieten oder kaufen will, erhält dadurch Information und Sicherheit. Dass Menschen jahrelang den Gefahren ausgesetzt sind, ohne überhaupt informiert zu werden, belegt die Ignoranz der Verantwortlichen. Mieterinnen und Mieter müssen über das Vorhandensein von Asbest informiert und zu bestehenden Gesundheitsgefahren, etwa im Zusammenhang mit Bauarbeiten, aufgeklärt werden. Das gehört für uns zum Standard von Verbraucher- und Gesundheitsschutz. Damit die Gefahren aus Asbestfasern in Wohnungen verschwinden, braucht Berlin eine Strategie und einen Sanierungsfahrplan.
Änderungsanträge
- P5-008 (Katrin Schmidberger (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Eingereicht)
- P5-008-2 (Katrin Schmidberger (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Eingereicht)
- P5-015 (Grüne Jugend Berlin (dort beschlossen am: 07.04.2016), Eingereicht)
- P5-017 (Andreas Otto, Katrin Schmidberger, Michael Schäfer (MdAs), Eingereicht)
- P5-017-2 (Thomas Weigelt, Julian Schwarze (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Eingereicht)
- P5-017-3 (Thomas Weigelt, Julian Schwarze (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Eingereicht)
- P5-019 (Katrin Schmidberger (KV Friedrichshain-Kreuzberg), Eingereicht)
- P5-019-2 (Andreas Otto, Thomas Birk (KV Pankow, KV Tempelhof-Schöneberg), Eingereicht)