mündlich
Kapitel: | Projekt 76: Religiöse und weltanschauliche Pluralität gewährleisten |
---|---|
Antragsteller*in: | LAG Bündnisgrüner Christ*innen Berlin (dort beschlossen am: 10.03.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.04.2016, 22:45 |
Kapitel: | Projekt 76: Religiöse und weltanschauliche Pluralität gewährleisten |
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Antragsteller*in: | LAG Bündnisgrüner Christ*innen Berlin (dort beschlossen am: 10.03.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.04.2016, 22:45 |
aufnehmen, um die historischen Staatsleistungen abzulösen, die das Land Berlin nach wie vor als Entschädigung für Enteignungen kirchlicher Güter in der Zeit der Säkularisation zahlt. Die Gebühren für den Kirchenaustritt sollen in Zukunft von den Kirchen übernommen werden. Der Austritt sollte genauso leicht möglich sein wie der Eintritt; bislang tragen diejenigen, die austreten wollen, die entsprechenden Verwaltungskosten selbst. Zudem werden wir dafür Sorge tragen, dass künftig die Gefangenenseelsorge auch für muslimische und andere Angehörige kleinerer und noch nicht anerkannter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gewährleistet wird – und zwar durch qualifiziertes und geeignetes Personal.
Wir wollen das Gespräch mit den Kirchen suchen, damit die Kirchenmitgliederverwaltung und die organisatorischen Voraussetzungen für einen Kirchenaustritt an die Kirchen übertragen werden. Vorbild hierfür wäre das Bremer Modell. Dort hat die Kirche diese Aufgaben freiwillig übernommen und ein entsprechendes Servicecenter für die Mitglieder beim Bischof aufgebaut.
Zudem werden wir dafür Sorge tragen, dass künftig die Gefangenenseelsorge auch für muslimische und andere Angehörige kleinerer und noch nicht anerkannter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gewährleistet wird – und zwar durch qualifiziertes und geeignetes Personal.
Religiöse und weltanschauliche Pluralität gewährleisten
Berlin ist auch religiös und weltanschaulich eine vielfältige Stadt. Wir stehen für
Religions- und Bekenntnisfreiheit und für die Gleichbehandlung aller anerkannten Religions-
und Weltanschauungsgemeinschaften, denn nur so funktioniert Pluralität. Wir stehen auch zum
Ethikunterricht für alle ab der 7. Klasse. Allerdings wollen wir mit den Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften gemeinsam die religionskundlichen Aspekte im Ethikunterricht
weiterentwickeln. Außerdem wollen wir Verhandlungen mit den großen christlichen Kirchen
aufnehmen, um die historischen Staatsleistungen abzulösen, die das Land Berlin nach wie vor
als Entschädigung für Enteignungen kirchlicher Güter in der Zeit der Säkularisation zahlt.
Die Gebühren für den Kirchenaustritt sollen in Zukunft von den Kirchen übernommen werden.
Der Austritt sollte genauso leicht möglich sein wie der Eintritt; bislang tragen diejenigen,
die austreten wollen, die entsprechenden Verwaltungskosten selbst. Zudem werden wir dafür
Sorge tragen, dass künftig die Gefangenenseelsorge auch für muslimische und andere
Angehörige kleinerer und noch nicht anerkannter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
gewährleistet wird – und zwar durch qualifiziertes und geeignetes Personal.
Wir wollen das Gespräch mit den Kirchen suchen, damit die Kirchenmitgliederverwaltung und die organisatorischen Voraussetzungen für einen Kirchenaustritt an die Kirchen übertragen werden. Vorbild hierfür wäre das Bremer Modell. Dort hat die Kirche diese Aufgaben freiwillig übernommen und ein entsprechendes Servicecenter für die Mitglieder beim Bischof aufgebaut.
Zudem werden wir dafür Sorge tragen, dass künftig die Gefangenenseelsorge auch für muslimische und andere Angehörige kleinerer und noch nicht anerkannter Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gewährleistet wird – und zwar durch qualifiziertes und geeignetes Personal.
mündlich