Die Streichung ist notwendig, weil es kein rechtliches Anerkennungsverfahren für Religionsgemeinschaften gibt. Der Staat kann den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den Körperschaftsstatus übertragen. Allerdings ist der Köperschaftsstatus keine zwingende Voraussetzung, damit der Staat einer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft die Gefängnisseelsorge erlaubt.
Kapitel: | Projekt 76: Religiöse und weltanschauliche Pluralität gewährleisten |
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Antragsteller*in: | LAG Bündnisgrüner Christ*innen Berlin (dort beschlossen am: 10.03.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.04.2016, 22:53 |