Die Streichung ist notwendig, weil es kein rechtliches Anerkennungsverfahren für Religionsgemeinschaften gibt. Der Staat kann den Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften den Körperschaftsstatus übertragen. Allerdings ist der Köperschaftsstatus keine zwingende Voraussetzung, damit der Staat einer Religions- und Weltanschauungsgemeinschaft die Gefängnisseelsorge erlaubt.
| Kapitel: | Projekt 76: Religiöse und weltanschauliche Pluralität gewährleisten | 
|---|---|
| Antragsteller*in: | LAG Bündnisgrüner Christ*innen Berlin (dort beschlossen am: 10.03.2016) | 
| Status: | Geprüft | 
| Eingereicht: | 10.04.2016, 22:53 |