Täter-Opfer-Ausgleich kann gesetzlich sowieso nur in geeigneten Fällen erfolgen. Was als "geeigneter Fall" angesehen wird, ist allerdings höchst unterschiedlich. Berlin ist in der Statistik bundesweit Schlusslich. Wir müssen dafür sorgen, dass der Täter-Opfer-Ausgleich verstärkt eingesetzt wird, es dürften weit mehr Fällle dafür geeignet sein als die Fälle, in denen er eingesetzt wird.
Kapitel: | Projekt 84: Mehr Sicherheit im Öffentlichen Raum |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratische Rechte (dort beschlossen am: 11.04.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.04.2016, 22:08 |