Der Begriff Schwarzfahrer*Innen ist diskriminierend und labelt entsprechende Personen ausschließlich über dieses Vergehen. Auch ist die strafrechtliche Verfolgung vom Eigengebrauch sämtlicher Drogen eine sinnlose Belastung für die Justiz und ein ungerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte von Konsumierenden. Durch ein Strafverfahren werden die Bürger*Innen nicht nur unnötig belastet, sondern es können auch Zukunftsperspektiven vernichtet werden. Gleichzeitig werden diese Menschen ungerechtfertigt in eine kriminelle Ecke gedrängt.
Kapitel: | Projekt 85: Bürgernahe Polizei |
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Antragsteller*in: | LAG Drogenpolitik (dort beschlossen am: 03.04.2016) |
Status: | Geprüft |
Eingereicht: | 10.04.2016, 11:00 |