Wir fordern schon lange die Einführung einer/eines Chief-Information-Security-Officer im Rahmen des E-Government-Gesetzes. Der Änderungsantrag der Koalition zu dem Senatsentwurf des E-Government-Gestzes sieht eine solche Funktion (ohne sie ausdrücklich so zu nennen) als Möglichkeit, aber nicht zwingend vor. Selbst wenn dies so beschlossen würde, würde die Benennung vor der Wahl aber sicher nicht mehr stattfinden – insofern bliebe diese Forderung so formuliert in jedem Fall richtig. Gäbe es diese Stelle aber, müsste sie in jedem Falle in die Idee einer Informationsstelle IT-Sicherheit einbezogen werden.
Datenschutzaufsicht war als Wortkreation doch etwas befremdlich, deswegen der Rückgriff auf die bestehende offzielle Bezeichnung "Beauftragte für Datenschutz- und Informationsfreiheit", soviel Platz muss sein. Da wir bereits im Abgeordnetenhaus die Forderung erhoben haben, dass in jedem Bezirke eine volle Stelle für den Datenschutz und die Informationsfreiheit geschaffen werden soll, sind die Bezirke hier ausdrücklich mit einbezogen. Bisher hat nur ein Bezirk diese Forderung erfüllt, die anderen arbeiten auch wegen der Personaleinsparvorgabe des Senats alle nebenher in Teilzeit als Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.