Veranstaltung: | Landesausschuss 29. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 5 Weitere Anträge |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesausschuss |
Beschlossen am: | 29.05.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Schutz sexueller Identität endlich ins Grundgesetz – Koalitionsvertrag erfüllen und Bundesratsinitiative unterstützen
Beschlusstext
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz beschlossen. Nachdem auf und von deutschem
Boden in ganz Europa Millionen Menschen entrechtet, gefoltert und ermordet
wurden, stellte die neue Verfassung die Verpflichtung zum Schutz der
unantastbaren Menschenwürde und der Rechte im Nationalsozialismus verfolgter
Gruppen in den Mittelpunkt. Geregelt sind die Gleichheit vor dem Gesetz, die
Gleichberechtigung der Geschlechter und den Schutz vor Benachteiligung aufgrund
von Geschlecht, Sprache, Abstammung, "Rasse", Glauben oder politischer
Anschauung.
Wer im Artikel 3 fehlt, ist die Gruppe der Menschen, die aufgrund ihrer
sexuellen Identität verfolgt wurden. Das hatte Folgen: Queere Menschen wurden
auch in der Demokratie verfolgt, kriminalisiert und diskriminiert. Der Paragraf
175 war bis zum 11. Juni 1994 in der während des Nationalozialismus verschärften
Fassung in Kraft und hat viele Jahre lang Leben zerstört. Der Bruch mit der
Kultur des Unrechts war nicht komplett.
Diese klaffende Wunde im Grundgesetz muss nach 75 Jahren endlich geschlossen
werden. Seit Jahren gibt es breit getragene zivilgesellschaftliche Initiativen,
die eine Vervollständigung des Grundgesetzes zum Ziel haben. Auch wir als
Bündnis 90/DieGrünen haben uns diesem Ziel verpflichtet und etwa durchgesetzt,
dass es Teil des Koalitionsvertrags der aktuellen Bundesregierung wurde.
Angesichts einer schriller werden öffentlichen Stimmung und zunehmender
Queerfeindlichkeit auch im politischen Diskurs ist es umso wichtiger, dass das
Grundgesetz den Schutz marginalisierter Gruppen vor Verfolgung und Ausgrenzung
schärft und vervollständigt
Der Landesverband Berlin von Bündnis 90 die Grünen fordert die Aufnahme
sexueller Identität in den Artikel 3 des Grundgesetzes und ruft
- alle demokratischen Kräfte im Bundestag und Bundesrat auf, jetzt
zusammenzukommen, ein Zeichen zusetzen und nein Grundgesetz möglich zu
machen, das wirklich für Alle da ist.
- den Landesvorstand und die Berliner Mitglieder von Bundesregierung und
Bundestagsfraktion auf, sich dafür einzusetzen, dieses Vorhaben des
Kolitionsvertrags endlich umzusetzen.
- den Landesvorstand und die Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich beim
Senat dafür einzusetzen und bei diesem Druck zu machen, dass er die vom
Regierenden Bürgermeister angekündigte Unterstützung einer
Bundesratsinitiative in die Tat umsetzt , und bei Landesregierungen mit
bündnisgrüner Beteiligung dafür zu werben, eine solche Initiative zu
initiieren und zu unterstützen.