Änderungen von D-1 zu D-1
Ursprüngliche Version: | D-1 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 08.04.2025, 16:09 |
Neue Version: | D-1 (Version 2) |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 09.04.2025, 22:39 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 7 bis 9 einfügen:
Beleidigung und Widerstand gegen Vollzugsbeamte vorgeworfen – allesamt im Kontext von Protesten gegen den Gaza-Krieg. Die gewaltsame Besetzung der Freien Universität ist weiterhin zu verurteilen, da es dabei zu Straftaten, Sachbeschädigungen und Vandalismus gekommen ist. Entsprechend sind strafrechtliche Verfahren zu führen. Konkrete Anklagen sind bisher jedoch nicht erhoben worden, keine der vier Betroffenen ist verurteilt.
Von Zeile 21 bis 24:
Was sich hier abzeichnet, ist ein autoritärer Tabubruch. Das Aufenthaltsrecht wird zum Mittel politischer Repression – eingesetzt gegen Personen, die sich an Protesten beteiligendenen im Kontext von politischen Protestaktionen strafrechtlich relevantes Verhalten vorgeworfen wird. Ohne Anklageerhebung oder gar rechtskräftiges Urteil wird mit dem pauschalen Verweis auf die Beteiligung an Straftaten eine pauschale
Von Zeile 26 bis 30:
Perspektive höchst problematisch ist. Anstelle des Rechtsstaats tritt ein gefährliches Exempel: Wer an Protesten teilnimmt,Der Staat greift zu außerordentlich schwerwiegenden Maßnahmen wie Ausweisungen und dem drohtEntzug der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union und setzt die politisch motivierte AusweisungUnschuldsvermutung faktisch außer Kraft. Damit wird staatliches Handeln entgrenzt und zentrale rechtsstaatliche Prinzipien unterlaufen. Tür und Tor werden geöffnet für willkürliche Eingriffe in Grund- und Freiheitsrechte. Ein solches Vorgehen stärkt nicht den Rechtsstaat, sondern bewirkt genau das Gegenteil. Es wird bewusstSo entsteht ein generelles Klima der Angst und Einschüchterung geschaffen.