| Veranstaltung: | LA am 10. Dezember 2025 |
|---|---|
| Tagesordnungspunkt: | 3. Verschiedenes |
| Status: | Beschluss |
| Beschluss durch: | Landesausschuss |
| Beschlossen am: | 10.12.2025 |
| Antragshistorie: | Version 2 |
„Listen to the Science!“ Gemeinsam in Berlin für eine Migrations- und Asylpolitik der humanitären Vernunft
Titel
Beschlusstext
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine Politik, die der Wissenschaft zuhört:
„Listen to the Science!“
Unsere Migrations- und Asylpolitik der humanitären Vernunft setzt auf
Aufklärung. Dabei lassen wir uns von Wissenschaftler*innen beraten.
Gesetzesvorhaben prüfen wir dahingehend, ob sie mit Grund- und Europarecht in
Einklang stehen. Das gilt auch für die beiden Gesetzentwürfe der schwarz-roten
Bundesregierung zur Anpassung des nationalen Rechts an die Reform des
Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).
Am 3. November 2025 hat sich der Sachverständigenrat für Integration und
Migration zu den Gesetzentwürfen der Bundesregierung für ein GEAS-
Anpassungsgesetz sowie ein GEAS-Anpassungsfolgegesetz zu Wort gemeldet. Der
Sachverständigenrat äußert dabei scharfe Kritik an den geplanten gesetzlichen
Neuregelungen im Bereich „freiheitsbeschränkender und freiheitsentziehender
Maßnahmen, die aus unserer Sicht für eine wirksame Umsetzung der GEAS-Reform
weder zwingend erforderlich noch förderlich“ seien (Prof. Dr. Birgit Glorius,
Stellvertretende Vorsitzende).
Darüber hinaus legt der Sachverständigenrat besonderes Augenmerk auf die
wirksame Umsetzung des unabhängigen Menschenrechts-Monitorings gemäß Artikel 10
der neuen Screening-Verordnung: „Ein flächendeckender und unabhängiger
Monitoring-Mechanismus, also ein systematisches Kontrollsystem, das die
Einhaltung der Grundrechte überwacht, ist besonders wichtig, insbesondere da
Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Screening-Verfahren ausgeschlossen ist.
Hier sollte der Gesetzgeber im parlamentarischen Verfahren dringend nachsteuern“
(Prof. Dr. Winfried Kluth, Vorsitzender).
Als Landesverband Berlin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schließen wir uns diesen
Forderungen des Sachverständigenrats vorbehaltlos an. Dies gilt auch mit Blick
auf die neuen europarechtlichen Verpflichtungen der Länder, in ihren
Aufnahmeeinrichtungen künftig geeignete Vorkehrungen zu treffen, um die
besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen besser berücksichtigen zu können:
„Einrichtungen für entsprechende Fallzahlen müssen auch gebaut oder bestehende
ertüchtigt und mit mehr Personal betrieben werden. Es liegt jetzt bei den
Ländern, das umzusetzen“ (Prof. Dr. Kluth).
Für uns ist klar: Menschen dürfen nicht inhaftiert werden, nur weil sie Asyl
beantragen. Das GEAS-Anpassungsgesetz muss so ausgestaltet werden, dass jede
Form der Inhaftierung von Kindern ausgeschlossen wird. Kinder müssen kindgerecht
untergebracht und versorgt werden. Haft ist mit dem Kindeswohl grundsätzlich
nicht vereinbar.
Wir wollen, dass die Überwachung der Einhaltung der Grundrechte in der
Bundesrepublik Deutschland den Leitlinien der Agentur für Grundrechte der
Europäischen Union (FRA) entsprechend gesetzlich geregelt wird. Der unabhängigen
Nationalen Menschenrechtsinstitution Deutschlands müssen in diesem Zusammenhang
dauerhaft zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Die besonderen Bedürfnisse vulnerabler Gruppen wie beispielsweise Kinder,
queerer Menschen oder Menschen mit Behinderung müssen im Aufnahme- und
Asylverfahren berücksichtigt werden. Bei der Durchführung der neuen Screening-
Verfahren ist sicherzustellen, dass die entscheidende Bewertung der
Vulnerabilität von entsprechend qualifiziertem Fachpersonal außerhalb der
Sicherheitsbehörden durchgeführt wird.