Veranstaltung: | LDK am 3. Juni 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 7 Weitere Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 27.04.2023) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.04.2023, 00:00 |
V-5: Wahlrecht ab 16 für alle Menschen in Berlin
Titel
Antragstext
Die Landesdelegiertenkonferenz möge beschließen:
Bündnis 90/Die Grünen Berlin begrüßt, dass der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Koalition
die Einführung des Wahlalters 16 für Wahlen zum Abgeordnetenhaus vorsieht. Als Grüne sind
wir bereit, an der dafür notwendigen verfassungsändernden Mehrheit mitzuwirken und fordern
eine möglichst schnelle Umsetzung. Darüber hinaus setzten wir uns weiterhin dafür ein, das
Wahlalter in einem nächsten Schritt zumindest auf 14 herabzusetzen und die die
Mitbestimmungsmöglichkeiten auch für Menschen unter 14 Jahren zu verbessern.
Bündnis 90/Die Grünen Berlin setzt sich darüber hinaus dafür ein, das Wahlrecht auf alle
Menschen auszuweiten, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben. Die rot-grün-roten
Koalitionsfraktionen haben im vergangenen Herbst einen Antrag für eine Ausweitung des
bestehenden Wahlrechts für Unionsbürger*innen auf Landesebene sowie für
Drittstaatsangehörige auf Landes- und kommunaler Ebene, die seit mindestens fünf Jahren
ihren ständigen Wohnsitz im Bundesgebiet haben, in das Abgeordnetenhaus eingebracht
(Drucksache 19/0609). Wir fordern das Abgeordnetenhaus auf, diesen Antrag nunmehr zu
beschließen. Den Senat fordern wir auf, im Rahmen seiner Kompetenzen selbst auf eine
Ausweitung des Wahlrechts hinzuwirken und sich auf Bundesebene mit einer
Bundesratsinitiative für eine entsprechende Grundgesetzänderung einzusetzen.
Begründung
Grundprinzip der Demokratie ist es, dass diejenigen eine Entscheidung fällen, die von dieser betroffen sind. In der Praxis ist ein erheblicher Teil der Menschen in Berlin allerdings von demokratischer Mitbestimmung ausgeschlossen: Menschen, die ausschließlich eine ausländische Staatsangehörigkeit haben, können an Wahlen in den meisten Fällen nicht teilnehmen. Nur EU-Bürger*innen haben die Möglichkeit bei den Wahlen zu den Bezirksverordnetenversammlungen mitzuwählen. Von der Wahl zum Bundestag und Abgeordnetenhaus sind aber auch sie ausgeschlossen. Dieser Ausschluss betrifft mehrere Hunderttausende unserer Mitmenschen hier in Berlin. Das sind fast ein Viertel aller volljährigen Berliner*innen, in manchen Wahlkreisen mehr als ein Drittel. Gleichzeitig zum Einsatz für eine Ausweitung des Wahlrechts müssen auch die Bemühungen verstärkt werden, rechtliche und tatsächliche Hindernisse für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit abzubauen.
Ebenfalls von der Teilnahme an Wahlen ausgeschlossen sind Kinder und Jugendliche. Das ist besonders problematisch, da die Folgen politischen Handelns jüngere Menschen häufig in besonderer Weise betreffen. Anders als in vielen allen Bundesländern konnten bislang auch 16- und 17-jährige Berliner*innen nicht an Wahlen und Abstimmungen auf Landesebene, d.h. an den Abgeordnetenhauswahlen und Volksentscheiden, teilnehmen. Die Absenkung des Wahlalters ist seit langem eine grüne Forderung. Im Wahlprogramm zur Abgeordnetenwahl haben wir gefordert, das Wahlalter zunächst auf 14 Jahre herabzusetzen. Daran halten wir auch weiter fest.