Der öffentliche Raum bietet ein zentrales und unverzichtbares Flächenpotential für Klimaanpassungsmaßnahmen. Obwohl die Verwaltung hier deutlich mehr Handlungsspielräume und Steuerungsmöglichkeiten hat als bei der Genehmigung privater Bauvorhaben, kommt der Umbau zur klimaresilienten Stadt nur langsam voran und droht unter dem schwarz-roten Senat ganz zum Erliegen zu kommen.
Die rechtlichen und technischen Regelwerke für Planungen im öffentlichen Raum sind auf die Gewährleistung von Mobilität fokussiert. Alle Verkehrsträger können sich auf quantitative Vorgaben für den Flächenbedarf (Mindestbreiten für Kfz-Fahrbahnen, Radinfrastruktur, Gehwege, Straßenbahnanlagen) und teilweise auch die Netzstruktur (übergeordnetes Straßennetz, Radverkehrsplan, Nahverkehrsplan) stützen, die in der planerischen Abwägung eine hohe Verbindlichkeit genießen.
Für Stadtgrün, Niederschlagswasserbewirtschaftung und Artenvielfalt fehlen vergleichbare Vorgaben. Qualitative Ziele, die nicht auf konkrete Flächen, sondern auf die Stadt als Ganzes bezogen sind, können sich im Abwägungsprozess nicht durchsetzen und drohen gegenüber den verbindlichen Mindestvorgaben für die Verkehrsträger „weggewägt“ zu werden. Wenn die planende Haupt- oder Bezirksverwaltung nicht (mehr) grün geführt wird, wird der gestiegene Flächenbedarf für die Verkehrsmittel des Umweltverbunds nicht zulasten des motorisierten Individualverkehrs, sondern des Stadtgrüns und unversiegelter Freiflächen realisiert werden.
Es braucht deshalb verbindliche quantitative Vorgaben auch für Klimaanpassungsflächen. Dafür bietet sich das Instrument des Biotopflächenfaktors an, das im Baugenehmigungsrecht durch die Verankerung in Landschaftsplänen bereits bewährt ist und die Entsiegelung von privaten Flächen bei Bauvorhaben politisch steuert. Sinnvoll ist auch die Entwicklung einer Netzstruktur für Klimaanpassungsflächen, die zugleich auf die Herstellung von Biotopverbünden gerichtet sein kann. Zugleich ist in den einschlägigen Normen sicherzustellen, dass neben den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds auch Klimaanpassungsmaßnahmen verbindlichen Vorrang vor dem motorisierten Individualverkehr erhalten.
Mit solchen Vorgaben kann es gelingen, das Leitbild der doppelten Innenentwicklung in der Planung des öffentlichen Raums zu verankern. Es bedeutet, dass Zielkonflikte zwischen baulicher und freiraumbezogener Entwicklung nicht einseitig zulasten städtischer Frei- und Grünräume gelöst werden.