Große Teile Berlins, die weit über den S-Bahn-Ring hinausreichen, sind nicht ausreichend mit öffentlichen Grünflächen versorgt[1]. Um dem entgegenzuwirken, müssen bestehende Grünflächen nicht nur besser gepflegt, sondern auch aktiv erweitert und neue geschaffen werden. Der Änderungsantrag soll diesen Absatz insofern konkretisieren und mit dem Halleschen Ufer[2] ein Beispiel zeigen, das die Forderung verbildlicht und anschaubar macht.
Neben zusammenhängender Grünflächen müssen auch überall Flächen entsiegelt werden. Alle Bezirke müssen wissen, wie und wo entsiegelt werden kann. Es ist teilweise sehr kompliziert, welche rechtlichen und praktischen Hürden existieren, und wie trotz dieser entsiegelt werden kann. Ein vom Land erarbeiteter Leitfaden kann effektiv dazu beitragen, dass überall schnell und effektiv entsiegelt wird. Vorbild dafür kann der Leitfaden Klimaschutz und Bebauungsplanung sein, der diesen März unter Bettina Jarasch von der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verkehr und Klimaschutz veröffentlicht wurde[3].
[1]: Berliner Umweltaltas, 2020
https://fbinter.stadt-berlin.de/fb/index.jsp?loginkey=zoomStart&mapId=k06_05gruenversorg2020@senstadt&bbox=368188,5806726,415805,5833782