Änderungen von V-6 zu V-6
Ursprüngliche Version: | V-6 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.04.2023, 00:03 |
Neue Version: | V-6 (Version 2) |
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Status: | Beschluss (vorläufig) |
Eingereicht: | 03.06.2023, 18:02 |
Titel
Von:
„Rasse“-Begriff in der Verfassung von Berlin ersetzen und Fördergebot zum Schutz vor Diskriminierung einführen
Zu:
Rechtlichen Diskriminierungsschutz ausbauen und stärken statt schwächen – Fördergebot zum Schutz vor Diskriminierung in der Berliner Verfassung verankern und Handlungsempfehlungen zu einer möglichen Ersetzung des "Rasse"-Begriffs auf den Weg bringen
„Rasse“-Begriff in der Verfassung von Berlin ersetzen und Fördergebot zum Schutz vor Diskriminierung einführen
Zu:
Rechtlichen Diskriminierungsschutz ausbauen und stärken statt schwächen – Fördergebot zum Schutz vor Diskriminierung in der Berliner Verfassung verankern und Handlungsempfehlungen zu einer möglichen Ersetzung des "Rasse"-Begriffs auf den Weg bringen
Antragstext
Von Zeile 2 bis 7:
- Bündnis 90/Die Grünen Berlin kritisiert, dass der
schwarz-rote Koalitionsvertrag keine Aussage dazu erhält, wie mit dem Begriff „Rasse“ in Art. 10 der Berliner Verfassung umgegangen werden soll.Koalitionsvertrag der schwarz-roten Rückschrittskoalition kein Bekenntnis dazu enthält, den Diskriminierungsschutz durch Recht in Berlin weiter voranzutreiben und auszubauen. Mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) hat Berlin unter Rot-Rot-Grün noch eine bundesweite Vorreiterrolle eingenommen. Dem nun drohenden antidiskriminierungspolitische Stillstand und Rückschritt stellen wir uns entschieden entgegen. Wir wollen eine umgehende Evaluation des LADG in seiner derzeit geltenden Fassung und die konsequente Weiterentwicklung des dort verankerten Diskriminierungsschutzes. Dazu gehört auch die fachliche wie personelle Stärkung der LADG-Ombudsstelle. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, besonders diskriminierungsanfällige Bereiche staatlichen Handelns zu identifizieren und best-practice-Ansätze zu entwickeln, wie Diskriminierungen praktisch wirksam unterbunden werden können – etwa durch Ausführungsbestimmungen zu fachgesetzlichen Regelungen. Berlin muss sich zudem – wie noch unter Rot-Grün-Rot verabredet – auf Bundesebene für die dringende Novellierung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) einsetzen. Wir verwehren uns jedweder Schwächung der neu eingerichteten Abteilung V (u.a. „Justiz in der vielfältigen Gesellschaft“) in der Senatsverwaltung für Justiz, deren Auftrag aktueller denn je ist: den Zugang zum Recht für alle Berliner*innen zu gewährleisten und strukturelle wie gruppenbezogene Teilhabehürden in der Justiz abzubauen.
Wir fordern die Koalition auf, Art. 10 der Berliner Verfassung und weitere Regelungen des Berliner Landesrechts, die den Begriff „Rasse“ nutzen, zu ändern. Die genaue Formulierung muss unter aktiver Beteiligung der Zivilgesellschaft entwickelt werden.Gemeinsam mit zivilgesellschaftlichen Organisationen, Expert*innen und Wissenschaftler*innen soll auf Landesebene ein ergebnisoffener und partizipativer Prozess initiiert werden, der eine Handlungsempfehlung erarbeitet, ob und ggf. in welcher Form Art. 10 der Berliner Verfassung und weitere Regelungen des Berliner Landesrechts, die den Begriff „Rasse“ nutzen, zu ändern sind.
Von Zeile 17 bis 22:
- Wir fordern schließlich, die Bedeutung von
rassistischenrassistischer, antisemitischer und antiziganistischer Diskriminierung im Recht und durch Recht weiter zu untersuchen und die Erkenntnisse in die die Antidiskriminierungsarbeit des Landes Berlin einfließen zu lassen. Die Änderungen der Verfassungsindkönnen von hohem symbolischenund, aber auch von rechtspraktischem Wert sein. Wichtig ist aber, dass sie von weiteren praktischen Maßnahmen begleitet werden, die darauf gerichtet sind Diskriminierungen effektiv und zielgerichtet zu bekämpfen. Wir kritisieren entschieden, dass der schwarz-rote Koalitionsvertrag eine Schwächung der bisherigen Antidiskriminierungsarbeit in Berlin bedeutet und beispielsweise kein Bekenntnis zu wichtigen antidiskriminierungspolitischen Initiativen enthält wie der „UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft“, dem zivilgesellschaftlichen Dekolonisierungskonzept für Berlin oder der Einrichtung des Schwarzen Community Zentrums als Ort des Empowerments und Community Buildings.