Veranstaltung: | LDK am 9. Dezember 2023 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Antrag Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Status: | Beschluss (vorläufig) |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 09.12.2023 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Diversity-Rat
Beschlusstext
§12 der Satzung wird wie folgt gefasst:
"§ 12 Organe:
1Organe des Landesverbandes sind:
(1) die Landesmitgliederversammlung
(2) die Frauen*Vollversammlung
(3) die Landesdelegiertenkonferenz
(4) die Frauen*Konferenz
(5) der Landesausschuss
(6) der Landesvorstand
(7) der Landesparteirat
(8) der Landesfinanzrat
(9) der Diversity-Rat
(10) die Schieds- und Schlichtungsorgane."
Nach §20 wird folgender Paragraf eingefügt:
"§ 21 Der Diversity-Rat
(1) Der Diversity-Rat begleitet und fördert den Diversitätsprozess des Landesverbandes und
berät den Landesvorstand in Fragen, die diesen betreffen. Insbesondere schlägt er dem
Landesvorstand jedes Jahr einen konkreten Maßnahmenplan zur Förderung des
Diversitätsprozesses vor, diskutiert aktuelle Problemstellungen und erstellt in
Zusammenarbeit mit dem Landesvorstand alle zwei Jahre den Diversity-Bericht und berichtet
der Landesmitgliederversammlung bzw. der Landesdelegiertenkonferenz einmal im Jahr über
seine Aktivitäten und Maßnahmen.
(2) Der Diversity-Rat besteht aus der*dem Sprecher*in für Vielfalt und Antidiskriminierung
des Landesvorstands, den Mitgliedern der Antidiskriminierungsstelle des Landesverbands,
einer*m gewählten Vertreter*in des LAG-Sprecher*innen-Rats und den Diversity-Beauftragten
der Vorstände der Bezirksgruppen und der innerparteilichen Vereinigungen. Darüber hinaus
kann der Diversity-Rat vier bis sechs kooptierte Mitglieder aufnehmen, die er für zwei Jahre
wählt.
(3) Der Diversity-Rat tagt mindestens vier Mal im Jahr. Darüber hinaus kann der Diversity-
Rat auf Antrag der Hälfte seiner Mitglieder oder auf Antrag des Landesvorstands einberufen
werden."
Die bisherigen §§ 21 - 28 werden die §§ 22 - 29.
Begründung
Mit dem Beschluss "Plural nach vorne“ hat der Landesverband im Jahr 2017 die Förderung gesellschaftlicher Vielfalt in der Partei und das Vorgehen gegen innerparteiliche Diskriminierung zu einer seiner wichtigsten Aufgaben erklärt. Einer der zentralen Punkte des Beschlusses war die Einrichtung des Diversity-Rats - des ersten derartigen Gremiums in der Partei. Seitdem hat sich der Diversity-Rat zu einem unentbehrlichen Ort entwickelt, an dem der Prozess der Förderung innerparteilicher Vielfalt gestaltet und begleitet wird. Mit den Erfahrungen der vergangenen sechs Jahre ist es nun an der Zeit, den Diversity-Rat weiterzuentwickeln und zugleich als das zentrale Parteigremium in der Satzung zu verankern, zu dem er in der Praxis längst geworden ist. Mit dieser Satzungsänderung erkennen wir seine Bedeutung an und stellen ihn auch langfristig auf eine sichere Basis. Indem wir den Gremien unseres Landesverbandes eines hinzufügen, das sich schwerpunktmäßig mit Diversität befasst, und dieses in der Satzung verankern, betonen wir die Bedeutung innerparteilicher Vielfalt und des Kampfes gegen jegliche Diskriminierung.
Unterstützer*innen des Änderungsantrags:
Die Mitglieder der Strukturkommission
ALT
§ 12 Organe:
1Organe des Landesverbandes sind:
(1) die Landesmitgliederversammlung
(2) die Frauen*Vollversammlung
(3) die Landesdelegiertenkonferenz
(4) die Frauen*Konferenz
(5) der Landesausschuss
(6) der Landesvorstand
(7) der Landesparteirat
(8) der Landesfinanzrat
(9) die Schieds- und Schlichtungsorgane."