Die Förderung der Teilhabe von Frauen soll präventiv angegangen werden und daher sind bedarfsgerechte Angebote für Mädchen und junge Frauen schon beim Übergang von Schule in eine Ausbildung oder ins Studium erforderlich, um ihnen eine gerechte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu ermöglichen und den Weg in ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Wahrnehmung von Intersektionalität und diverser Lebensbiographien von Mädchen und Frauen sind bei ihrer gleichberechtigten Förderung ins Berufsleben. Die Vorteile von ausgewogen besetzten Führungsgremien sind nachgewiesen, zudem ist dies auch ein weiterer Baustein, um das Gender-Pay-Gap zu schließen. Entsprechende Reglungen und Gesetzte wurden deshalb verabschiedet und müssen von Berliner Unternehmen erfüllt werden. Dazu gehört es auch, dass Unternehmen die Karrieren von aktiv fördern.
Leitantrag: | Transformation der Wirtschaft – Neuer Wohlstand in einer neuen Zeit |
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Antragsteller*in: | KV Berlin-Mitte (dort beschlossen am: 18.11.2023) |
Status: | Zurückgezogen |
Eingereicht: | 23.11.2023, 13:43 |