Änderungen von SÄA-1 zu SÄA-1
Ursprüngliche Version: | SÄA-1 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2024, 19:24 |
Neue Version: | SÄA-1 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 06.05.2024, 11:25 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 2 bis 6:
„Bei Abstimmungen in Abteilungen, die nicht Wahlen oder Abstimmungen über Satzungsänderungen sind, kann jedes Mitglied des Landesverbands mit stimmen. Bei Abstimmungen in Bezirken, die nicht Wahlen oder Abstimmungen über Satzungsänderungen sind, können neben den Mitgliedern der Bezirksgruppe alle Mitglieder des Landesverbands mit stimmen, die ihren ständigen Wohnsitz im jeweiligen Bezirk haben.“
"In Abteilungen und Landesarbeitsgemeinschaften können alle Mitglieder des Landesverbandsmit stimmen, in berlin-brandenburgischen Landesarbeitsgemeinschaften auch brandenburgische Mitglieder. Delegiertenwahlen und Abstimmungen über die Satzung sind jedoch Mitgliedern vorbehalten, die ihr innerparteiliches Stimmrecht gemäß § 5 (3) in der jeweiligen Abteilung wahrnehmen. In Bezirksgruppen kann jedes Mitglied des Landesverbands mit stimmen, das dort sein innerparteiliches Stimmrecht gemäß § 5 (3) wahrnimmt oder im jeweiligen Bezirk seinen Hauptwohnsitz hat, auch bei der Aufstellung oder Nominierung von Kandidat*innen für öffentliche Ämter. Ausgenommen sind Delegiertenwahlen und Abstimmungen über die Satzung."