Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Daniela Ehlers (KV Lichtenberg) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2024, 19:24 |
SÄA-1: Stimmberechtigung in Abteilungen und Bezirken
Antragstext
Änderung §5 Abs. 3, Satz 9 in:
„Bei Abstimmungen in Abteilungen, die nicht Wahlen oder Abstimmungen über Satzungsänderungen
sind, kann jedes Mitglied des Landesverbands mit stimmen. Bei Abstimmungen in Bezirken, die
nicht Wahlen oder Abstimmungen über Satzungsänderungen sind, können neben den Mitgliedern
der Bezirksgruppe alle Mitglieder des Landesverbands mit stimmen, die ihren ständigen
Wohnsitz im jeweiligen Bezirk haben.“
Begründung
Die Landesarbeitsgemeinschaften sind wichtige Think Tanks unserer Partei, die zentral sind für die inhaltliche und fachliche Willensbildung unserer Partei. An dieser Willensbildung sollten alle Mitglieder des Landesverbands teilnehmen können, wie es gelebte Praxis ist.
Unsere Bezirksgruppen hingegen sind die Orte, an denen Entscheidungen für einen lokal begrenzten Rahmen, eben den Bezirk getroffen werden. Die Themen hier sind anders als in den Landesarbeitsgemeinschaften primär nicht landesbezogen, sondern bezirksbezogen. Aus diesem Grund gilt schließlich auch grundsätzlich das Wohnortprinzip für die Mitgliedschaft in Bezirksgruppen (§5 Abs. 3, Satz 2). Daher ist nur schwer erklärlich, warum Mitglieder des Landesverbands, die weder aktives Mitglied einer Bezirksgruppe sind, noch in diesem Bezirk wohnen, bei den Abstimmungen in einer örtlich begrenzten Bezirksgruppe das Recht haben sollten, an Abstimmungen teilzunehmen.
Es erscheint deutlich logischer und auch demokratischer, dass lediglich diejenigen Mitglieder des Landesverbands Stimmrecht in der jeweiligen Bezirksgruppe haben, die direkt von den dort getroffenen Entscheidungen betroffen sind, da sie a) Mitglied der Bezirksgruppe sind oder b) in dem betroffenen Bezirk wohnen.
ALT:
§5 Abs. 3, Satz 9
"Bei Abstimmungen in Abteilungen und Bezirken, die nicht Abteilungs- oder Bezirksprogramme, Wahl oder Beauftragung von Delegierten, Wahl von Sprecher*innen oder Vorständen oder die Aufstellung oder Nominierung von Kandidat*innen für öffentliche Ämter betreffen, kann jedes Mitglied in jeder Gruppe mit stimmen.“
Unterstützer*innen
- Jonas Graeber (KV Kreisfrei)
- Svenja Borgschulte (KV Pankow)
- Pascal Grothe (KV Marzahn-Hellersdorf)
- Ina Ravens (KV Tempelhof-Schöneberg)
- Tabea Schoch (KV Tempelhof-Schöneberg)
- André Schulze (KV Neukölln)
- Daniel Eliasson (KV Steglitz-Zehlendorf)
- Sebastian Weise (KV Charlottenburg-Wilmersdorf)
Änderungsanträge
- SÄA-1-001 (LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024), Eingereicht)