Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.02.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2024, 21:07 |
SÄA-10: Einladungsversand per Mail
Antragstext
- § 13 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Sie ist vom Landesvorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens
sieben Wochen einzuladen.
- § 16 Absatz 2 Satz 3 wird wie folgt gefasst:
„Die Einladung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sieben
Wochen.“
Begründung
Die Streichung des Wortes „schriftlich“ vollzieht die bereits bestehende Praxis nach, die Einladung zu LMV und LDK in der Regel per Mail und nicht ausschließlich in Briefform zu versenden. Diejenigen Mitglieder, die keine Mailadresse besitzen, können die Einladung weiter per Brief erhalten. Es wird keine Versandart festgeschrieben.
ALT:
§ 13 Absatz 2 Satz 3
„Sie ist schriftlich vom Landesvorstand unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sieben Wochen einzuladen.“
§ 16 Absatz 2 Satz 3
„Die Einladung erfolgt schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens sieben Wochen.“