Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.02.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2024, 21:13 |
SÄA-12: Festschreibung der Wahl von zwei Delegierten in den Bundesfinanzrat
Antragstext
- Nach §18 Absatz 6 Satz 5 wird folgender Satz eingefügt:
„6Der Landesvorstand wählt ein*e Vertreter*in der Landespartei im Bundesfinanzrat und deren
Stellvertreter*in.“
2. § 20 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„(2) 1Der Landesfinanzrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Beratung und Kontrolle des Landeshaushaltes, des Haushalts der innerparteilichen
Vereinigungen sowie der mittelfristigen Finanzplanung,
b) Erstellung einer Beschlussvorlage des Landeshaushaltes für die
Landesmitgliederversammlung bzw. die Landesdelegiertenkonferenz,
c) Koordination der bezirklichen Finanzplanungen und Beschluss über den bezirklichen
Finanzausgleich,
d) Die Wahl einer Vertreter*in der Landespartei im Bundesfinanzrat und deren
Stellvertreter*in.“
Begründung
Begründung:
Laut Satzung des Bundesverbandes sollen die Satzungen der Landesverbände die Wahlen der Vertreter*innen und Stellvertreter*innen im Bundesfinanzrat regeln. Dieser Vorgabe wird mit der oben genannten Satzungsänderung nachgekommen.
ALT:
§ 20 Abs. 2:
„(2) 1Der Landesfinanzrat hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Beratung und Kontrolle des Landeshaushaltes, des Haushalts der innerparteilichen Vereinigungen sowie der mittelfristigen Finanzplanung,
b) Erstellung einer Beschlussvorlage des Landeshaushaltes für die Landesmitgliederversammlung bzw. die Landesdelegiertenkonferenz,
c) Koordination der bezirklichen Finanzplanungen und Beschluss über den bezirklichen Finanzausgleich.
Änderungsanträge
- SÄA-12-003 (Kv Xhain (dort beschlossen am: 09.04.2024), Eingereicht)