Änderungen von L-1 zu L-1
Ursprüngliche Version: | L-1 (Version 1) |
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Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 22.03.2024, 15:19 |
Neue Version: | L-1 (Version 2) |
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Status: | Beschluss |
Eingereicht: | 04.05.2024, 14:57 |
Titel
Antragstext
Von Zeile 9 bis 14:
Antisemitismus, Antifeminismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit nehmen zu; immer mehr rechtsextreme Gewalttaten verunsichern und bedrohen die Menschen in unserer Stadt. Die Polizei Berlin registrierte eine Zunahme rechtsextrem politisch motivierter Delikte um 4,5% auf 2981 im Jahr 2022. Das sind im Schnitt mehr als acht dokumentierte rechtsextremistische Straftaten pro Tag.Die Polizei Berlin registriert in den erfassten Straftaten bei der politisch motivierten Kriminalität im Bereich der PMK-rechts einen anhaltenden Anstieg. Mit 2.294 erfassten Fällen ergibt sich ein Plus von 5,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Mit 70 offenen Haftbefehlen stellt auch die Zahl der Rechtsextremist*innen auf der Flucht vor dem Staat die größte Gruppe im Bereich des Staatsschutzes dar. Hinzu kommen Gruppierungen die rechtsextreme Narrative und Strategien verfolgen und von den Sicherheitsbehörden in der seit der Corona-Pandemie stark angewachsenen Kategorie „nicht zuzuordnen“ geführt werden. Fest steht damit zweifellos: Rechtsextremist*innen, Verschwörungsideolog*innen und die Reichsbürgerszene sind aufgrund ihrer Gewaltbereitschaft gegen Leib und Leben die größte Gefahr für die Sicherheitslage in Deutschland und auch in Berlin. Die Opferberatungsstelle ReachOut dokumentierte für dasselbe Jahr 336 rechtsextreme, rassistische und antisemitische tätliche Angriffe in Berlin. Es ist ganz
Von Zeile 19 bis 24:
Multiple Krisen in der Welt und in Europa verstärken die Verunsicherung bei vielen Menschen: die Folgen der Coronazeit waren noch nicht ausgestanden, als Russland über seine seit zehn Jahren andauernden völkerrechtswidrigen Kriegshandlungen hinaus seinen vollumfänglichen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg auf die Ukraine startete, dessen. Der brutale russische Terror bringt täglich unfassbares Leid über die ukrainische Bevölkerung. Auswirkungen dieses Krieges sind auch in Deutschland und Berlin deutlich zu spüren waren. Insbesondere die gestiegenen Lebenshaltungskosten waren und sind für viele Berliner*innen eine Herausforderung. Diese ohnehin angespannte Situation wird weiter erschwert durch die Notlage der ukrainischen Geflüchteten, die in Berlin Zuflucht vor dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine suchen. Viele von ihnen stehen vor großen Herausforderungen, wie dem Zugang zu angemessenem Wohnraum und der Integration in den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig erleben Jüdinnen und Juden in Berlin und weltweit eine Zunahme antisemitischer Vorfälle, verstärkt durch die jüngsten grausamen Terrorangriffe der Hamas auf Israel. Es besteht seitdem eine erhöhte Gefährdungslage extremistischer Terroranschläge. Auch die muslimische Gemeinschaft, insbesondere Palästinenser*innen, sind zunehmend von antimuslimischem Rassismus betroffen, welcher in politischen und sozialen Diskursen oft übergangen wird. Und über all dem schwebt gleichzeitig die Klimakrise, die unser aller Lebensgrundlagen bedroht. Von alldem sind vulnerable Menschen und Gruppen
Von Zeile 32 bis 38:
demokratische Grundordnung etwas entgegenzusetzen. Unsere Demokratie ist wehrhaft und kann und muss sich gegen Verfassungsfeinde verteidigen. Nicht umsonst haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes die Möglichkeit eines Parteiverbots vorgesehen;Hierfür geben uns die Mütter und Väter des Grundgesetzes einen vollen Werkzeugkasten in die Hand: Die Möglichkeit, verfassungswidrige Vereine zu verbieten, die Regelungen zur Verwirkung von Grundrechten, die beamtenrechtlichen Treuepflichten und die Möglichkeit zum nachrichtendienstlichen Verfassungsschutz gehören ebenso zum Arsenal der wehrhaften Demokratie wie die Möglichkeit, verfassungswidrige Parteien von der staatlichen Finanzierung auszuschließen und das scharfe Schwert des Parteiverbots; zu eindrücklich hatten sie noch das Ende der Weimarer Republik vor Augen.
Wir suchen den Schulterschluss mit der engagierten Stadt- und Zivilgesellschaft, die in Initiativen, Vereinen und auf der Straße Haltung zeigt. Wir stehen an der Seite von Unternehmen, die unter den Eingewanderten Arbeits-, Fachkräfte und Auszubildende suchen und sich um ihre Integration bemühen. Die breite Reaktion auf die Veröffentlichung der Correctiv-Recherche, die vielen Demonstrationen der letzten Wochen und
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von den Deportationsplänen der AfD und anderer Rechtsextremist*innen wissen und zeigt deutlich: Nie wieder ist jetzt! Viele Vereine, NGOs, zivilgesellschaftliche Bündnisse, Unternehmen, Gewerkschaften und Migrant*innenselbstorganisationen leisten hier seit Jahren eine wichtige und hervorragende
Von Zeile 52 bis 54 einfügen:
Eine engagierte Zivilgesellschaft ist eine wichtige Partnerin beim Schutz der Demokratie. Es ist unsere Aufgabe, sie in ihrer Arbeit zu stärken. Ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene wurde bereits unter der Vorgängerregierung von der ehemaligen Bundesministerin Giffey mehrfach angekündigt und immer wieder verschleppt. Deshalb begrüßen wir, dass Bundesministerin Lisa Paus ein Demokratiefördergesetz vorgelegt hat. Mit diesem Gesetz zur
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gesellschaftlicher Vielfalt. Zivilgesellschaftliche Initiativen erhalten damit für ihre Arbeit mehr Planungssicherheit und eine langfristige Perspektive. Ein wirksames Demokratiefördergesetz ist ein überfälliges Vorhaben und darf nicht weiter durch die FDP blockiert werden. Wenn die Demokratie unter Druck gerät, braucht es ein klares Signal an diejenigen, die zivilgesellschaftlich für eine wehrhafte Demokratie einstehen.
Von Zeile 77 bis 80:
zunehmen, in der Ehrenamtliche ihr Engagement nicht mehr angstfrei ausüben können, ist das genau das falsche Signal. AuchEhrenamtliches Engagement ist gelebte Demokratie. Sie stärkt den Zusammenhalt unserer Stadtgesellschaft. Wir sind dankbar für die tagtägliche Arbeit der Ehrenamtlichen unserer Stadt. Doch der Druck auf Ehrenamtliche steigt, auch in der Kommunalpolitik, zum Beispiel inKommunalpolitk und den BVVen, geraten zunehmend unter DruckBezirksverordnetenversammlungen. Journalist*innen und Künstler*innen sind genauso im Visier der Rechtsextremen wie demokratische Mandatsträger*innen. Hier sind alle
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Das vor 75 Jahren, am 23. Mai 1949 in Kraft getretene Grundgesetz mit seiner Verankerung von Grundrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, gilt es mit allen Kräften zu verteidigen. Das Grundgesetz gibt uns aus der Erfahrung der Nazi-Diktatur heraus die Mittel dafür. Es ist unsere Verantwortung, alle uns zur Verfügung stehenden Mittelsie im Kampf gegen Verfassungsfeinde auch zu nutzen; wirnutzen .Wir fordern deshalb die VerfassungsorganeInnen-und Justizressorts von Bund und Ländern auf auf, die Voraussetzungen für ein AfD-Verbot unverzüglich transparent und unterstützt durch externen Sachverstand abzuschließen, und fordern Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat auf, ein Verbotsverfahren sodann beim Bundesverfassungsgericht auf den Weg zu bringen. Der Berliner Senat sollte dies beim Bund und im Bundesrat anstoßen. DiesDas vom Grundgesetz ermöglichte Parteiverbot ist und bleibt ein entscheidendes Puzzlestück, um unsere Demokratie zu retten. Uns ist jedoch auch bewusst, dass sich rechtsextremes Gedankengut nicht auf Knopfdruck verbieten lässt. Es
Nach Zeile 102 einfügen:
Wir fordern, dass die jeweils obersten Dienstbehörden in diesen Fällen von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Verfahren an sich zu ziehen, um eine einheitliche Anwendung des Disziplinarrechts zu gewährleisten.
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demokratischen Grundordnung bekennen. Die Neutralität und Unvoreingenommenheit von Richter*innen ist ein zentrales Prinzip unseres Rechtsstaats. In Berlin setzenhaben wir uns erfolgreich dafür eineingesetzt das Instrument der Richteranklage einzuführen, das es in anderen Bundesländern schon gibt. Dieses Instrument eröffnet dem Parlament die Möglichkeit, mit einem Antrag an das Bundesverfassungsgericht die Integrität eines Richters oder einer Richterin überprüfen zu
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und sich offen demokratiefeindlich verhält. Verfassungsfeind*innen haben an Berliner Gerichten nichts zu suchen! Darüber hinaus fordern wir den Senat dazu auf, sich im Bundesrat für eine Anpassung von § 58 Abs. 2 BVerfGG einzusetzen. Statt eines „Verstoßes im Amt“ sollte Voraussetzung für die Richteranklage die Person selbst und ihr gesamtes Verhalten zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung sein.
Von Zeile 134 bis 136 einfügen:
vielfältige andere Art und Weise – unsere Demokratie. Für uns ist klar: Polizist*innen sind kein Einsatzmittel, sondern in erster Linie Menschen, die sich neben Gefahrenabwehr und Kriminalitätsbekämpfung der Verteidigung der Demokratie verpflichtet haben - und oft genug setzen sie dabei ihr eigenes Leben aufs Spiel.
Nach Zeile 142 einfügen:
Hierzu gehört eine Einstellungspraxis, die frühzeitig Anwärter*innen mit problematischen Einstellungen am Zugang zum Polizeidienst hindert. Sicherheitsbehörden wie die Polizei waren historisch und international betrachtet schon immer Anziehungspunkt für Rechtsextreme u.a. wegen dem Zugang zu Waffen und der Möglichkeit der Gewaltanwendung. Hierarchische Strukturen und ein tradiertes Männlichkeitsbild fördern dies und müssen überwunden werden.
Von Zeile 149 bis 153:
Eine angemessene Work-Life-Balance und Familienfreundlichkeit machen den Beruf deutlich attraktiver und entsprechen dem Anspruch der heutigen Arbeitswelt. Wir erwarten vom Senat überdies, dass auch die seelische Gesundheit unserer Einsatzkräfte im Fokus steht. Wir setzen uns für die Einrichtung struktureller psychotherapeutischer Maßnahmen für Polizist*innen nach traumatisierenden Einsätzen ein.Physische und psychische Gesundheit und Stabilität stehen gerade aufgrund der Herausforderungen des Polizeiberufs besonders im Fokus. Wir haben mit dem Gesetz über die psychosoziale Notfallversorgung für das Land Berlin einen wichtigen Schritt zur Schaffung von Strukturen für Betroffene als auch für Einsatzkräfte geschaffen. Darüber hinaus setzen wir uns weiterhin für eine Verstetigung und Stärkung der Supervisionangebote bei der Berliner Polizei ein. Insgesamt braucht es mehr Zeit und Aufmerksamkeit für die Einsatznachbereitung belastender und schwieriger Einsätze bis hin zum Umgang mit Dienstunfällen durch traumatisierende Einsätze oder Einsatzfolgen.
Von Zeile 155 bis 160 einfügen:
Gerade in einer diversen Stadtgesellschaft wie der unseren, bleibt es zentral, dass sie diskriminierungskritisch und diversitätssensibel ausgestaltet ist. Neben einem ausdrücklichen gesetzlichen Verbot von Racial und Social Profiling fordern wir die Einführung niedrigschwelliger und unbürokratischer Nachweis- und Aufklärungspflichten (Kontrollquittung), so dass jede*r weiß, warum sie*er kontrolliert worden ist und die Implementierung von Community-Policing-Konzepten. Fälle von rechtswidriger Polizeigewalt müssen konsequent geahndet werden und neben disziplinarrechtlichen auch strafrechtliche Folgen haben. Die Anwendung von Gewalt durch die Polizei ist im Rahmen des staatlichen Gewaltmonopols als ultima ratio nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt und dann nur in einem verhältnismäßigen Ausmaß. In Fällen von Willkür und Machtmissbrauch durch die Polizei hat sich das System "Polizei ermittelt gegen Polizei" nicht bewährt. Berlin braucht eine unabhängige Ermittlungsbehörde bei Fällen von Fehlverhalten durch die Polizei. Strafverfahren gegen Polizeibeamt*innen werden durch die Justiz sehr viel häufiger eingestellt als in anderen Verfahren. Es kommt nur äußerst selten zu einer Anklage und noch seltener zu einer Verurteilung oder einen Strafbefehl. Die Schwelle für ernsthafte Ermittlungen und eine Anklageerhebung ist deutlich höher als in anderen Strafverfahren. Diese schwierige Ausgangslage ist auch einer der Hauptgründe, warum nur ein geringer Teil der Opfer von Polizeiwillkür überhaupt Anzeige erstattet. Wir wollen Betroffene von Polizeigewalt besser schützen und stellen uns der Bagatellisierung und Normalisierung jeglicher Form von Gewaltanwendung durch Sicherheitsbehörden entgegen.
Von Zeile 176 bis 178 einfügen:
braucht es eine besondere Sensibilität für die Verantwortung und Vorbildwirkung in der Gesellschaft. Der immer wieder erhobene Vorwurf des Generalverdachts ist fernab jeder Realität und erweist sich auch im zweiten Berichtsjahr des Berliner Bürger- und Polizeibeauftragten als populistische Stimmungsmache. Die Arbeit des Beauftragten stärkt nachweislich Vertrauen und Akzeptanz bei den Beschwerdeführenden. Der diesjährige Bericht zeugt gleichzeitig von erheblichem Verbesserungsbedarf der polizeiinternen Fehlerkultur. Wenn die Behörde Anfragen nicht nachkommt oder Berichte schönschreibt, ist das inakzeptabel. Perspektivisch braucht der Beauftragte mehr Kompetenzen, insbesondere um in laufenden Verfahren, in denen bisher Akteneinsicht verweigert wird, eine Schlichtung zu ermöglichen. Perspektivisch sollen auch Ermittlungsverfahren gegen Polizist*innen von einer unabhängigen Ermittlungsstelle geführt werden, wie dies in anderen europäischen Ländern bereits heute Standard ist. Die Polizei und die Innenverwaltung müssen sich mit dem Bericht gewissenhaft auseinandersetzen und die angesprochenen Probleme konsequent angehen. Fehlverhalten muss aufgeklärt und nachgegangen werden und Extremismus entschieden entgegengetreten werden. Die Berliner Polizeistudie zeigt dabei strukturelle
Von Zeile 181 bis 208:
Dass die Verfolgung und Aufklärung von über 380 rechtsextremer Straftaten beim Berliner LKA jahrelang unbearbeitet blieben, ist ein Skandal und darf sich nicht wiederholen. Wir dürfen die Betroffenen nicht alleine lassen.
Dass die Verfolgung und Aufklärung von über 380 rechtsextremer Straftaten beim Berliner LKA jahrelang unbearbeitet blieben, darf sich nicht wiederholen. Die Polizei hat hier eine besondere Verantwortung, diese Verschleppung detailliert aufzuklären und mögliche Zusammenhänge mit dem sogenannten Neukölln-Komplex zu untersuchen. Sie muss außerdem Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ein solches mutmaßlich strukturelles Versagen sich nicht wiederholt.
Diese Verschleppung muss detailliert aufgeklärt und es müssen entsprechende disziplinarrechtliche Konsequenzen getroffen werden. Mögliche Zusammenhänge mit dem sogenannten "Neukölln-Komplex" müssen untersucht werden. Es müssen außerdem Maßnahmen ergriffen werden, um sicherzustellen, dass ein solches strukturelles Versagen sich nicht wiederholt.
Die Verfassung schützen – Gefahren für die Demokratie und den Rechtsstaat erkennen
Die Rolle des Verfassungsschutzes wird zurecht kritisch betrachtet. Es ist kein Geheimnis, dass er nicht nur im Rahmen des NSU-Komplexes versagt hat. Die Fehler rund um den Anschlag am Breitscheidplatz, die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln oder der Umgang mit Feindeslisten oder illegalen Datenweitergaben – all das belegt, dass der Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form zu oft nicht funktioniert, die Aufgabe der Früherkennung in Teilen sogar behindert hat. Tatsächlich mehren sich die Vorfälle, bei denen die Nicht-Weitergabe von strafrechtlich relevanten Informationen durch den Verfassungsschutz und somit der Schutz von Tätern dazu geführt hat, dass noch schlimmere Straftaten stattfanden. Ob eine so grundlegende Reform möglich ist, um eine Behörde zu schaffen, die über jeden Zweifel erhaben ist, ist sehr fraglich. Deshalb fordern wir, eine Alternative für den Verfassungsschutz zu schaffen. Dem soll eine wissenschaftliche Untersuchung der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes vorausgehen, um Aufgaben, Prioritäten und Ressourcen der aktuellen Herausforderungen neu justieren zu können.
Der Schutz unserer Verfassung, der darin verankerten Grundrechte und unserer Staatsorganisation gegen verfassungsfeindliche Angriffe und Bestrebungen, ist eine vom Grundgesetz vorausgesetzte zentrale gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Den Herausforderungen zum Schutz der Demokratie gerade in Zeiten der Bedrohung durch Rechtsextremismus, der Einflussnahme von außen und gezielter Desinformation muss der Staat mit seinen Institutionen und Mitteln durch effektive Früherkennung im Gefahrenvorfeld konsequent entgegentreten. Diese Aufgabe muss unter systematischer Einbeziehung von Engagement und Wissen der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft erfüllt werden.
Trotz der erfolgreichen Interventionen des Verfassungsschutzverbundes bei der Verhinderung extremistischer Anschläge in den letzten Jahren und seiner Beiträge zur Aufdeckung russischer und chinesischer Spionagekampagnen wird die Tätigkeit des Verfassungsschutzes zurecht kritisch betrachtet. Die Verfassungsschutzämter des Bundes und der Länder sind ihren Aufgaben durch ihre langjährige Blindheit auf dem rechten Auge und Stigmatisierung linken Protestes, dem Versagen im NSU-Komplex, V-Leute-Skandalen und Fehlern im Zusammenhang des Breitscheidplatz-Anschlages zu oft nicht gerecht geworden. Wir wären heute im Kampf gegen Rechtsextremismus auch im Land Berlin wesentlich weiter, wenn mit Hans-Georg Maaßen nicht jahrelang ein Rechtsextremist an der Spitze des Bundesverfassungsschutzes gestanden hätte. Die rechtsextreme Anschlagsserie in Neukölln, der Umgang mit Feindeslisten oder illegalen Datenweitergaben haben auch in Berlin vor allem bei Betroffenen Vertrauen gekostet. All das belegt, dass der Verfassungsschutz in seiner jetzigen Form zu oft nicht funktioniert und die Kernaufgabe der Früherkennung in Teilen sogar behindert hat.
Wir halten es weiterhin für richtig, durch eine strukturelle Neuordnung eine effektive Alternative als Weiterentwicklung der bestehenden Verfassungsschutzarchitektur zu schaffen und so die Wehrhaftigkeit von Staat und Gesellschaft zu stärken.
Es braucht zwei Säulen mit einem unabhängigen, anhand öffentlicher Quellen arbeitenden Institut zum Schutz der Verfassung sowie einen rechtsstaatskonformen, von polizeilichen Aufgaben klar abgegrenzten nachrichtendienstlichen Verfassungsschutz mit klarer Fokussierung auf die Früherkennung von staatsgefährdenden Straftaten, Desinformation, Spionage und Terrorismus. Dadurch wird die Analysefähigkeit gestärkt und der in Wissenschaft und Zivilgesellschaft vorhandene Sachverstand über verfassungsfeindliche Bestrebungen systematisch genutzt. Wir bedauern, dass Schwarz-Rot der von uns geforderten wissenschaftlichen Untersuchung der Arbeitsweise des Verfassungsschutzes eine Absage erteilt hat. Diese ist Grundvoraussetzung, um Aufgaben, Prioritäten und Ressourcen der aktuellen Herausforderungen bewerten und neu justieren zu können.
Die überfällige Überarbeitung des Verfassungsschutzgesetzes muss neben der lückenlosen Umsetzung der verfassungsgerichtlichen Vorgaben, den Blick auf die aktuellen Bedrohungslagen schärfen sowie eine angemessen transparente Informationsarbeit auch zu Verdachtsfällen ermöglichen. Die Finanzströme von Verfassungsfeinden müssen aufgeklärt und unterbrochen werden. Es braucht darüber hinaus nachvollziehbare Berechtigungskonzepte und Dokumentationspflichten sowie die gesetzliche Begrenzung und Präzisierung des Einsatzes menschlicher Quellen, den wirksamen Schutz der Bürger*innenrechte, insbesondere des Kernbereichs der persönlichen Lebensgestaltung und die Sicherstellung strafrechtlich relevanter Informationen. Aufsichtliche Vorabkontrollen beim Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel, digitalisiertes Arbeiten und Diversitätsförderung müssen regelhaft implementiert werden.
Mit einem Verfassungsschutz-Kontrollgesetz wollen wir die bestehenden Kontroll- und Informationsrechte zur Stärkung der Nachvollziehbarkeit über Informationsgewinnung, nachrichtendienstliche Tätigkeiten und Bewertungsmaßstäbe verbessern. Auch braucht es analog zum Bund die Möglichkeit für Mitarbeitende des Berliner Verfassungsschutzes, sich in dienstlichen Angelegenheiten sowie bei innerdienstlichen Missständen an den Verfassungsschutzausschuss des Abgeordnetenhauses zu wenden.
GleichwohlUnbenommen dessen befinden wir uns derzeit in der herausfordernden Situation, dass die AfD den Verfassungsschutz delegitimiert, weil er die Institution sein könnte, die entscheidende Belege für ihre VerfassungsfeindlichkeitVerfassungswidrigkeit liefern könnte. Der Berliner Senat steht in der Pflicht, die beim Verfassungsschutz vorliegenden Informationen in die Prüfung eines Parteiverbotsverfahrens einfließen zu lassen. Dazu gehört auch sicherzustellen, dass keine Hinderungsgründe durch V-Leute bestehen, wie es beim ersten NPD-Verbotsverfahren der Fall war, bestehen.
Von Zeile 238 bis 242:
nicht länger dem ältesten (so bisher die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses), sondern wie im Bundestag dem Mitglied des Parlaments zufallen, das diesem am längsten angehört. Bei der Wahl zum Regierenden Bürgermeister vor einem Jahr ist es Kai Wegner erst im dritten Wahlgang gelungen, die erforderliche Mehrheit zu erhalten. Gleichwohl hat sich gezeigt, dass auch in Berlin der dritte Wahlgangs nicht eindeutig genug geregelt ist. Um einen möglichen Missbrauch zu verhindern, wollen wir klarstellen, dass auch im dritten Wahlgang nur gewählt ist, wer mehr Stimmen als Gegenstimmen erhält.
In anderen Staaten könnenden letzten Jahren konnten wir selbst bei unseren polnischen Nachbarn beobachten, wie Gerichte von rechtspopulistischen und rechtsextremen Kräften ausgehöhlt werden. Auch nach der Abwahl der rechtspopulistischen PiS-Regierung wird es Jahre dauern und enorme Anstrengungen aller demokratischen und zivilgesellschaftlichen Kräfte benötigen, um Polen wieder ein gesichert rechtsstaatliches Fundament zu geben. Mit Sorge sehen wir, wie Kräfte der alten Regierung weiterhin mit allen Mitteln versuchen, die demokratische Entscheidung der polnischen Wähler*innen auszuhöhlen. Wir stehen an der Seite unserer Freund*innen von Partia Zieloni und allen Demokrat*innen in Polen. Wir wollen von ihren Erfahrungen im Umgang mit antidemokratischen Kräften lernen. Diese Erfahrungen zeigen uns, wie angreifbar unsere demokratischen Strukturen sind und wie wichtig deren Sicherung.
Von Zeile 283 bis 285:
ist; für jede Onlinebestellung gelten strengere Anforderungen an Integrität und Authentizität als für Social Media Plattformen. Deshalb braucht es hier höhere Standards und bindende Regelungen für die großen Tech-Unternehmen in diesem Feld.Durch den nachdrücklichen Einsatz unserer Grünen Europaabgeordenten haben wir die europäische Verordnung über digitale Dienste mit auf den Weg bringen können, die ein sicheres und vertrauenswürdiges Online-Umfeld schafft, die Grundreche von Nutzer*innen dieser Plattformen stärker schützt und für sie mehr Transparenz herstellt. Wir werden darauf hinwirken, dass digitale Vermittlungsdienste stärker in die Pflicht genommen werden und die nun vorhandenen Regulationsmöglichkeiten, einschließlich von Sanktionen vollends ausgeschöpft werden.
Von Zeile 289 bis 291:
auftritt. Sowohl im schulischen als auch im außerschulischen Kontext muss Medienbildung eine größere Rolle spielen -.Wir setzen uns für die Stärkung der Bundeszentrale für politische Bildung in den Bereichen Medienbildung und Medienkompetenz ein. nurNur wenn junge Menschen früh lernen, Fake News und Desinformation zu erkennen, können sie als mündige Bürger*innen in der Demokratie freie Entscheidungen
Von Zeile 301 bis 306 einfügen:
müssen geschützt bleiben. Für das Worst Case Szenario eines erfolgreichen Cyberangriffs gilt es vorbereitet zu sein. Für eine gelungene Aufstellung im Bereich der IT-Sicherheit braucht es eine Cybersicherheitsstrategie des gesamten Senats. Diese ist unter Einbindung der Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu entwickeln. Nur so ist sichergestellt, dass sie den nötigen ganzheitlichen Ansatz berücksichtigt. Die Maxime ist, mutmaßliche Angriffe so schnell wie möglich zu erkennen, den Schaden so gering wie möglich zu halten und eine möglichst kurze Wiederanlaufzeit der Systeme zu haben. Hierzu gehört, dass alle Berliner Behörden entsprechende Vorbereitungsmaßnahmen treffen und gängige IT-Sicherheits-Standards einhalten. Damit alle zuständigen Berliner Behörden bei einem Cyberangriff effektiv und abgestimmt gemeinsam reagieren können, braucht es ein Berliner Kompetenzzentrum IT-Sicherheit (BeKIS), das als Informations-, Kooperations- und Koordinationsplattform alle zuständigen Landesbehörden vernetzt. Zudem sollen Cybersicherheitsübungen etabliert werden. Dabei hat der Schutz der Bürger*innen
Von Zeile 312 bis 313 einfügen:
zuletzt auch ein massiver Vertrauensverlust der Bürger*innen in die Verwaltung und damit in den Staat und den staatlichen Schutz. Um IT-Sicherheit auf einem hohen Niveau in Berlin gewährleisten zu können, braucht es daher Mindestsicherheitsanforderungen, eine klare Aufgabenverteilung und präzise beschriebene Befugnisse der handelnden Behörden. Dies kann nur auf gesetzlicher Basis geregelt werden - denn nur der Gesetzgeber kann solch wesentlichen Entscheidungen demokratische Legitimation verschaffen. Ein solches Berliner IT-Sicherheitsgesetz muss der Senat zeitnah vorlegen.
Von Zeile 332 bis 338:
Politische Bildung spielt eine essenzielle Rolle dabei,, um Heranwachsenden Partizipationsmöglichkeiten zu eröffnen, demokratische Werte zu vermitteln und das Vertrauen in die demokratischen Institutionen zu stärken. Dabei geht es nicht nur um Politik als eigenständiges Schulfach, sondern auch darum, wie Schüler*innen bereits im Schulkontext Demokratie erlebendass alle Beteiligten den Schulalltag als demokratisches Miteinander leben und gestalten. Schüler*innenvertretungen, die vom Lehrkörper ernst genommen werden, einEin Begegnen auf Augenhöhe und echte Mitbestimmungsmöglichkeiten in der Schulefür Heranwachsende, die Selbstwirksamkeit erfahren lassen, sind dabei von unschätzbarem Wert. Lernende sollten auch über ihre Bildungsinhalte noch stärker aktiv mitentscheiden können.Beteiligungskonzepte sollten in allen Berliner Kitas konsequent umgesetzt werden; das hierfür notwendige Fachpersonal muss zeitnah
Von Zeile 341 bis 342 einfügen:
autokratische Strukturen und werden zu mündigen Bürger*innen, die die Demokratie wertschätzen.
Wir fordern die Erhöhung der relevanten Haushaltsposten zur Unterstützung für Lehrkräfte und Schüler:innen gegen Antisemitismus und antimuslimischen sowie alle anderen Formen von Rassismus an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie in Ausbildungsbetrieben. Die derzeitige Finanzierung, wie sie im Berliner Haushalt vorgesehen ist, reicht vor dem Hintergrund der aktuellen Lage an Berliner Schulen und außerschulischen Orten der Begegnung von Jugendlichen für eine qualitativ nachhaltige Arbeit, die stadtweit notwendig ist, nicht aus. Es braucht eine strukturelle Verstetigung und Erhöhung der Finanzierung für Träger, die mit, an oder in schulischen und außerschulischen Lernorten für einen interreligiösen, friedlichen Dialog und globalen Ideenaustausch arbeiten, Wissen über Länder weltweit vermitteln und mit ihren Materialien und Angeboten Schulen und Betriebe unterstützen. Hierbei soll auch die deutsche Kolonialgschichte kritisch erarbeitet werden, um Jugendliche für Machtungleichverhältnisse zu sensibilisieren.
Wir sehen es zudem als zwingend notwendig an, dass Lehrkräfte und das Personal an den Schulen und Betrieben berlinweit befähigt werden, durch Angebote niedrigschwelliger Fortbildung auf Hassbotschaften im Klassenraum bzw. am Ausbildungsplatz angemessen zu reagieren.
Jugendliche und junge Erwachsene müssen über weitere Unterstützungs- und Partizipationsangebote die Möglichkeit erhalten, einerseits ihre Medienkompetenz zu erhöhen und andererseits ein vertieftes Verständnis für eine vielfältige und lebendige Stadtgesellschaft zu erhalten.
Von Zeile 346 bis 347 einfügen:
Demokratie bedeutet: Bürger*innen entscheiden ihre gemeinsamen Angelegenheiten selbst
Von Zeile 350 bis 356:
Ja-Nein-Volksentscheid macht dann Sinne, wenn es in einem abgesteckten Rahmen etwas zu entscheiden gibt,.Wir wollen Bürger*innenräte stärken, denn sie können bei grundsätzlichen Problemen komplexe Lösungen erarbeiten und so die Demokratie und Zivilgesellschaft in den Kiezen stärken. Genauso dürfen Mit der zufälligen Auswahl verschiedener Anwohnenden, bringt der Bürger*innenrat unterschiedliche Menschen zusammen und stärkt die Annahme von Projekten in den Kiezen.
Menschen- und Minderheitenrechte dürfen niemals Gegenstand einer Mehrheitsabstimmung sein. Einen VolksentscheidNicht nur in Ungarn lässt sich beobachten, wie von obender Regierung durchgeführte Volksbefragungen „von oben“ die demokratische Opposition und die Zivilgesellschaft schwächen. Auch die AfD hat dies erkannt und fordert auf Bundesebene konsultative Volksbefragungen. Volksbefragungen und Volksabstimmungen von oben" lehnen wir ab, da ersie erfahrungsgemäß von der jeweiligen Regierung vor allem genutzt werden kann, um mit suggestiven und sehr offenen Fragen ihren HandlungsspielraumAkzeptanz für problematische Vorhaben zu vergrößernsuggerieren, statt wirklichen Einflussin einem fairen und ergebnisoffenen Diskussionsverfahren die Bürger*innen zu ermöglicheneigener Erkenntnis und eigenen Entschlüssen gelangen zu lassen. Stattdessen sprechen wir unsWir erwarten, dass sich die regierungstragenden Parteien, wenn sie direktdemokratische Absicherung begehren, auf eigene Kosten und mit denselben Chancen wie oppositionelle Gruppen um Zustimmung für niedrigere Quoren ihre Positionen bemühen.
Wir wollen, dass alle Menschen selbst erleben, wie bei den besonders wichtigen Sachfragen ihre Meinungen gehört werden und sie ihre Wünsche und Sichtweisen zum gemeinsamen Leben in Freiheit beitragen können. Demokratie lebt durch Engagement und Widerstandsgeist. Die aktive Vielfalt der Berliner Zivilgesellschaft soll Missstände benennen und durch Besseres ersetzen. Ihr Gestaltungswille soll durch alle direktdemokratischen Instrumente sichtbar und wirksam werden. Dabei kommt es darauf an, zur rechten Zeit die richtigen Instrumente einzusetzen und auszubauen. Den Schutz aller Grund- und Menschenrechte vor potentiell verletzenden und diskriminierenden Volksbegehren wollen wir verstärken. Daher soll im Abstimmungsgesetzes geregelt werden, dass auch Volksbegehren unzulässig sind, die der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen. Wir prüfen, wie die gesetzlichen Grundlagen für Widerspruchsvolksentscheide ausReferenden ausgestaltet werden müssen, um hohen demokratischen Standards zu genügen.
Kommunale Demokratie neu beleben
Wir wollen das „politisches Bezirksamt“. Die BVVen sollen das gesamte Bezirks-Kollegium gemäß ihrem Mehrheitswillen frei wählen. Das ordnet die politische Verantwortung sinnvoll zu und macht für die Bürger*innen transparent, welche Parteien und Koalitionen exekutive Entscheidungen getroffen haben und treffen. Artikel 74 der Landesverfassung sollte schon lange entsprechend reformiert sein.
Von Zeile 406 bis 407 einfügen:
Stärkung der Demokratie bedeutet nicht nur, sich gegen alltagsrassistische und rechtsextreme Tendenzen zu stellen, sondern die offene Gesellschaft für alle Menschen zu verteidigen, Diskriminierung aktiv zu
Von Zeile 409 bis 411:
gesamtgesellschaftliche Antidiskriminierungs- und Diversitätsstrategie entwickelt – unter konsequenter Einbindung von Wissenschaft und ,den zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, sowie den interessierten Unternehmen, ihrer Verbände und Gewerkschaften. Dabei müssen alle Formen von Diskriminierung – insbesondere in ihren institutionellen und
Von Zeile 432 bis 433 einfügen:
als eigene Behörde nach dem Vorbild der Datenschutz- oder des Polizeibeauftragten aufgestellt wird.
Der Vorschlag für eine europäische Antidiskriminierungsrichtlinie wird seit vielen Jahren durch Nicht-Behandlung im Rat der EU verhindert. Eine solche Richtlinie würde umfassenden rechtlichen Schutz vor allen Diskriminierungsmerkmalen ermöglichen und kann Menschen, die sich diskriminierenden Handlungen und Strukturen ausgesetzt sehen, ein wichtiges Rechtsmittel an die Hand geben. Über unsere Mitwirkung im Bundesrat und im Bund wollen wir uns dafür einsetzen, dass in der nächsten europäischen Legislatur Deutschland seine Vorbehalte gegen eine europäische Regelung aufgibt und sich konstruktiv für eine übergeordnete Antidiskriminierungsrichtlinie einbringt.
Nach Zeile 479 einfügen:
Mit über 600.000 Berliner*innen in den Sportvereinen der Stadt kommt dem organisierten Sport im Kampf gegen Diskriminierung eine besondere Bedeutung zu. Mit Kampagnen gegen Rassismus und Antisemitismus, Handlungsempfehlungen für Vereine gegen Diskriminierung oder auch den Programmen für Integration und Inklusion leisten Vereine und Verbände einen wichtigen Beitrag. Auch das geplante "Pride House Berlin" während der gesamten Fußball-EM zeigt, was der organisierte Sport für mehr Akzeptanz bewegen kann. Nicht erst seitdem als Folge des 7. Oktober der jüdische Verein Makkabi Berlin in mehreren Berliner Sportarten Spieltage absagen musste, weil Sorgen um die Sicherheit der eigenen Sportlerinnen und Sportler bestand ist klar: Auch im Sport ist Diskriminierung jeglicher Art noch immer an der Tagesordnung.
Dass sich viele Menschen auch in einigen Sportvereinen nicht sicher und wohl fühlen können, können wir nicht hinnehmen.
Es braucht Strukturen und geschulte Anlaufstellen in Vereinen und Verbänden, an die sich Betroffene auf der Suche nach Unterstützung vertraulich wenden können, wie es sie bereits für den Kinderschutz im organisierten Sport teilweise gibt. Zudem fordern wir, dass die Berliner Sportverbände in Zusammenarbeit mit Betroffenen und Engagierten Konzepte zur Bekämpfung von Diskriminierung in allen Bereichen beitragen. Hierzu gehören geschulte Ansprechpartner*innen für Betroffene und Zeug*innen von diskriminierenden Vorkommnissen, verpflichtende Schulungen und Sensibilisierung für Multiplikator*innen aus den Vereinen, eine möglichst vielfältige Personalsuche in Führungspositionen, barrierearme Sportangebote und Sportstätten sowie eine öffentliche und transparente Berichterstattung über den Fortschritt der Maßnahmen.
Von Zeile 484 bis 486 einfügen:
der Politik und der Verwaltung. Berlin ist eine weltoffene Stadt, die von der Vielfalt der Menschen lebt. Die Attraktivität Berlins für Menschen aus aller Welt ist zudem wesentlich für unsere Arbeits- und Fachkräftesicherung, für Innovation, für unsere sozialen Sicherungssysteme und damit für unseren Wohlstand.Wir bekennen sich klar zu dieser Vielfalt und stellen uns rechtsextremen Strukturen entgegen. Nur ein sicheres Berlin für alle ist ein gerechtes Berlin.