Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | weitere Anträge, die nicht auf dieser LDK behandelt werden |
Antragsteller*innen: | Leonie Wingerath (LV Grüne Jugend Berlin) Tjado Stemmermann (KV Berlin-Neukölln) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 30.03.2024, 10:43 |
V-31: Ein Amt oder Mandat reicht! - Amts- und Mandatstrennung jetzt einhalten.
Antragstext
Bündnis 90/ Die Grünen Berlin bekennt sich weiterhin zur Trennung zwischen Amt und Mandat.
Aus guten Gründen ist die Amts- und Mandatstrennung ein Grundprinzip von Bündnis90/ Die
Grünen - auch wenn es in der Vergangenheitvon einigen Personen aufgeweicht wurde:
- Die Gewaltenteilung zwischen Legislative und Exekutive (und Judikative) ist ein
Grundbaustein unserer parlamentarischen Demokratie. Die Kontrolle der Exekutive ist
eine zentrale Aufgabe der Legislative. Eine Person, die beide Rollen in sich vereint,
unterwandert dieses Prinzip, denn sie kann sich nicht selbst kontrollieren.
- Eine Person, die über mehrere Rollen verfügt, verfügt damit auch über mehr Macht. Das
gilt für unsere Demokratie im Allgemeinen, aber insbesondere für die innerparteiliche
Demokratie. Eine solche Machtanhäufig widerspricht den Grundwerten von Bündnis 90/ Die
Grünen.
- Die vollständige Wahrnehmung von mehreren Ämtern und/ oder Mandaten ist nicht
leistbar. Nicht umsonst sind Mandate in den Landes- und Bundesparlamenten
Vollzeitjobs. Das gilt erst recht für Regierungsämter. Eine vollständige Ausfüllung
mehrerer solcher Rollen ist nicht möglich.
Deshalb setzen wir uns als Bündnis 90/ Die Grünen Berlin dafür ein, dass die Amts- und
Mandatstrennung in unserer gesamten Partei wieder selbstverständlich eingehalten wird.
Minister*innen, Beauftragte der Bundesregierung und Parteivorsitzende, auch aus unserem
Landesverband, haben neben ihrem Amt ihr Mandat behalten. Wir fordern als Bündnis 90/Die
Grünen Berlin alle Mitglieder von Bündnis 90/ Die Grünen, die neben ihrem Bundestagsmandat
Ämter in der Bundesregierung innehaben, auf, ihre Bundestagsmandate abzugeben.
Die Argumente für die Trennung von Amt und Mandat gelten allerdings nicht nur für Grüne
Parteimitglieder. Deshalb wollen wir perspektivisch im Land Berlin die Amts- und
Mandatstrennung (Regierungsamt im Senat undAbgeordnetenhausmandat) sowie das Innehaben von
Doppelmandaten (Bundestagsmandat und Abgeordnetenhausmandat) gesetzlich ausschließen, so wie
es andere Bundesländer bereits getan haben.
Begründung
Dieser Antrag beruht auf der Beschlusslage der GRÜNEN JUGEND Berlin und wird deshalb vom Landesvorstand eingebracht.
Beschluss aus Niedersachsen von 2015: https://gruene-niedersachsen.de/trennung-von-regierungsamt-und-abgeordnetenmandat-in-niedersachsen/
Beschluss GJ Berlin von 2022: https://gj-berlin.de/2022/ein-amt-oder-mandat-reicht/
Beschluss der LDK Berlin zur Trennung von Amt und Mandat auf Landesebene von 2016: https://gruene.berlin/beschluesse/trennung-von-regierungsamt-und-abgeordnetenmandat_509
Gastbeitrag von Werner aus 2018, dass Robert nicht gleichzeitig Minister in SH und Bundesvorsitzender sein kann: https://www.tagesspiegel.de/politik/warum-robert-habeck-sich-entscheiden-muss-8515423.html
Forderung aus Brandenburg, die das auch im Gesetz (auf Landesebene) verankern wollen (Hamburg und Bremen haben das schon): https://brandenburg.antragsgruen.de/ldk2022-47/trennung-von-amt-und-mandat-ii-forderungen-landesebene-14760
Unterstützer*innen
- Santiago Rodriguez Salgado (LV Grüne Jugend Berlin)
- Shirin Kreße (KV Berlin-Mitte)
- Elina Schumacher (LV Grüne Jugend Berlin)
- Jonathan Morsch (KV Berlin-Steglitz/Zehlendorf)
- Marie Anna Graser (LV Grüne Jugend Berlin)
- Lisbeth Emely Ritterhoff (KV Berlin-Neukölln)
- Yannick Brugger (KV Berlin-Friedrichshain/Kreuzberg)
- Katinka Wellnitz (LV Grüne Jugend Berlin)
- Anton Zagolla (LV Grüne Jugend Berlin)
- Erk Ata Gülbasar (KV Berlin-Tempelhof/Schöneberg)