Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | weitere Anträge, die nicht auf dieser LDK behandelt werden |
Antragsteller*in: | LAG Feminismus (dort beschlossen am: 28.03.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 28.03.2024, 21:42 |
V-14: Eine Hauptfrauenvertretung für ein gerechtes Berlin
Antragstext
Die Frauenvertreterinnen in der Berliner Verwaltung haben die wichtige Aufgabe, der
Diskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz entgegenzuwirken, die Gleichbehandlung bei
Einstellungsverfahren sicherzustellen, auf die besonderen Belange von Frauen beim
Arbeitsschutz zu achten, zur Arbeitszeitgestaltung und Fragen wie Mutterschutz und Teilzeit
zu beraten und eine Benachteiligung bei Aufstiegs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten zu
verhindern. Sie tragen damit unter anderem dazu bei, dass Frauen sich überproportional
häufig für eine Karriere im Öffentlichen Dienst entscheiden und diese auch während und nach
der Familienplanung erfolgreich fortführen können.
Aus diesem Grund braucht Berlin eine Hauptfrauenvertretung, die behördenübergreifend die
Interessen der in der Verwaltung beschäftigten Frauen vertritt. Ein Hauptpersonalrat, eine
Hauptschwerbehindertenvertretung und eine Hauptauszubildendenvertretung sind bei allen
Fragen, die landesweit relevant für die Beschäftigten der Verwaltung sind, zu beteiligen und
können in regelmäßigen Runden mit der Finanzverwaltung und der Senatskanzlei ihre Anliegen
vorbringen. Dagegen sind die ca. 160 örtlichen Frauenvertreterinnen der verschiedenen
Behörden, Landeseinrichtungen und Beteiligungsunternehmen des Landes Berlin immer noch
„Einzelkämpferinnen“. Sie haben keine landesweite Vertreterin, die ihnen als
Ansprechpartnerin dient, ihren Forderungen beim Senat Gehör verschafft und bei
überbehördlichen Regelungen mitbestimmen kann.
Die Forderung nach einer Hauptfrauenvertretung wurde zwar in den schwarz-roten
Koalitionsvertrag aufgenommen, eine Bereitschaft zu deren Umsetzung ist jedoch nicht
erkennbar. In den Doppelhaushalt 2024/25 wurden keine Mittel für die Finanzierung einer
Hauptfrauenvertretung eingestellt.
Als BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Berlin fordern wir daher, die rechtlichen Grundlagen dafür zu
schaffen, um eine Hauptfrauenvertretung für die Berliner Verwaltung einzurichten und
finanzielle Mittel dafür bereitzustellen. Weil starke Beschäftigtenvertretungen die Berliner
Verwaltung stärken und unsere Stadt voranbringen!
Begründung
Die „Landesarbeitsgemeinschaft der gewählten Frauenvertreterinnen in den Dienststellen des Landes Berlin“, ein Zusammenschluss der ca. 160 örtlichen Frauenvertreterinnen, setzt sich schon seit langem für die Schaffung einer Hauptfrauenvertretung ein. Themen, die landesweit für die Mitarbeiterinnen relevant sind, sollten nicht länger in jeder Dienststelle einzeln erkämpft werden müssen.
Unter anderem beim Abschluss von Tarifverträgen, dem Erlass von Verwaltungsvorschriften, dem Abschluss von Dienstvereinbarungen, der Novellierung des Personalvertretungsgesetzes oder der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen werden der Hauptpersonalrat, die Hauptschwerbehindertenvertretung und die Hauptauszubildendenvertretung des Landes Berlin beteiligt. Eine Hauptfrauenvertretung, die bei diesen Vorgängen ein Mitbestimmungsrecht hätte, gibt es jedoch nicht. Diese Benachteiligung der Frauenvertreterinnen ist ungerecht und widerspricht dem Prinzip der Gleichbehandlung.
Auch für die dringend notwendige Modernisierung der Verwaltung sind zentrale Ansprechpartner*innen bei den Beschäftigtenvertretungen, u.a. eine Hauptfrauenvertretung statt vieler örtlicher Frauenvertreterinnen, hilfreich.
Der zunehmende Fachkräftemangel im Öffentlichen Dienst spricht ebenfalls für die Einrichtung einer Hauptfrauenvertretung: Der anhaltende Personalmangel gefährdet die Handlungsfähigkeit der Berliner Verwaltung. Schon jetzt bleiben viele Stellen im Öffentlichen Dienst unbesetzt, wichtige Aufgaben bleiben unerledigt. Aufgrund des demographischen Wandels ist von einer Zunahme dieses Personalmangels auszugehen.
Um weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber zu bleiben und in der Konkurrenz um die besten Köpfe zu bestehen, sind starke Personalvertretungen unerlässlich. Nur sie stellen gute Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten sicher, gewähren faire Einstellungsbedingungen, setzen eine angemessene Vergütung durch und ermöglichen so die Gewinnung und Bindung qualifizierter und motivierter Mitarbeiter*innen.