Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 10 Verschiedenes |
Status: | Beschluss |
Beschluss durch: | Landesdelegiertenkonferenz |
Beschlossen am: | 04.05.2024 |
Antragshistorie: | Version 2 |
Für mehr Verteilungsgerechtigkeit: Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Beschlusstext
Obwohl in Deutschland das private Vermögen stetig ansteigt, ist das Steueraufkommen aus der
Erbschaft- und Schenkungsteuer verhältnismäßig gering. Von dem jährlich übertragenen
Vermögen im Wert von etwa 250-400 Mrd. EUR betrug das Steueraufkommen bis 2020 ca. 4-8 Mrd.
EUR pro Jahr, im Jahr 2021 ca. 11 Mrd. EUR. Dies entspricht einer effektiven
Besteuerungsquote von ca. 1-4,4 %.
Gleichzeitig geht die Vermögensschere seit den 1970er Jahren immer weiter auf, sodass
Deutschland heute mit die ungleichste Vermögensverteilung in Europa aufweist.
Soziologen wie Thomas Piketty qualifizieren Deutschland das zweite Mal als „Erbengesell-
schaft“ (das erste Mal war das vor dem Ersten Weltkrieg der Fall), in der Erbe aktuell 51%
des Anteils am privaten Gesamtvermögen ausmacht (1975: 22%).
Ziel der grünen Erbschaft- und Schenkungsteuerreform ist, Gerechtigkeitslücken im
vorhandenen System zu schließen. Hierbei soll insbesondere die Besteuerung großer Vermögen
im Fokus liegen, sodass die Erbschaft- und Schenkungsteuer zukünftig in relevantem Maße zur
Staatsfinanzierung beiträgt.
Wir fordern eine ernst zu nehmende Erbschaftsteuerreform anzustoßen. Die vielen Ausnahmen
und teilweise zur kompletten Steuerbefreiung führenden Verschonungsregelungen sollten
abgeschafft werden (mit Ausnahme des Schutzes von Familienheimen und der weiteren in § 13
ErbSt genannten Fälle, wie z.B. Zuwendungen für die Ausbildung). Die Besteuerung darf real
nicht wie heute regressiv sein. Das heißt wer mehr erbt, sollte prozentual nicht weniger
zahlen, als der- oder diejenige, der/die weniger erbt. Wir prüfen derzeit beispielsweise den
Vorschlag eines einheitlichen Steuersatzes von 25% oberhalb des Freibetrags. Hierdurch käme
es zu einer indirekten Progression, d.h. je weniger eine Erbin/ein Erbe den Freibetrag
überschreitet, desto weniger Steuern fallen auch an. Wer weniger erbt, soll – wie heute
schon durch Freibeträge häufig der Fall – keine Erbschaftssteuer zahlen müssen. Hier prüfen
wir die Ersetzung der vielen unterschiedlichen Freibeträge durch einen einheitlichen
erwerberbezogenen Lebensfreibetrag von mind. 1 Mio. EUR. Die Herausforderungen bei der
Vererbung von Betriebsvermögen sind uns sehr bewusst. Wir wollen Unternehmen und
Arbeitsplätze nicht durch kurzfristige Liquiditätsengpässe wegen zu leistender
Erbschaftssteuerzahlungen gefährden. Daher schlagen wir großzügige Stundungsregelungen von
z.B. 15 Jahren vor.
Unser Fokus ist die Besteuerung großer Erbschaften:
- Wir ermöglichen jeder Person, im Laufe des Lebens einen erwerberbezogenen
Lebensfreibetrag von mind. 1 Mio. EUR steuerfrei zu erben oder geschenkt zu bekommen,
egal in welcher Form (Immobilien, Geld, Unternehmensanteile etc.).
- Die Erbschaftsteuer soll so nur die größten Erbschaften treffen. Wir gehen von maximal
3% der Bürger*nnen aus, ausschließlich Millionenerb*innen, die nach der Reform
betroffen werden.
- Jede Person kann den gleichen Betrag steuerfrei erben oder geschenkt bekommen,
unabhängig von Verwandtschaftsverhältnissen und Zeitpunkt des Erbes oder der
Schenkung.
- Das Erbe des Familienheims, Zahlungen für Unterhalt und Ausbildung etc. bleiben
steuerfrei (s. § 13 ErbStG).
Wir schützen Arbeitsplätze und Unternehmen:
- Wir sichern den Fortbestand von Unternehmen, indem wir die Stundung der Steuer für
illiquide Vermögensgegenstände (Betriebsvermögen und Immobilien) z.B. über 15 Jahre
ermöglichen. So können jährlich niedrige Beträge gezahlt werden, die im Regel- fall
aus Unternehmensgewinnen gedeckt werden.
- Arbeitsplätze werden nicht gefährdet.
Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer kommen dem jeweiligen Bundesland direkt
zugute.
Die LDK Berlin möchte, dass ein substanzieller Reformvorschlag zur Erbschaftsteuerreform in
das Bundestagswahlprogramm 2025 aufgenommen wird, der auf dem Reformvorschlag der BAG
Wirtschaft & Finanzen basiert..