Satzungsänderungsantrag: | Landesmitgliederversammlung - Fristen, Antragsberechtigte und V-Ranking |
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Antragsteller*in: | KV Xhain (dort beschlossen am: 09.04.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: SÄA-6-022 |
Eingereicht: | 16.04.2024, 15:13 |
SÄA-6-027: Landesmitgliederversammlung - Fristen, Antragsberechtigte und V-Ranking
Verfahrensvorschlag zu SÄA-6-022: Antragstext
Von Zeile 21 bis 25:
Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und mindestenszehnestens fünf Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens fünfdrei Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. 22Auch Änderungsanträge zu Anträgen können von mindestens fünf Mitgliedern gemeinschaftlich gestellt werden, darunter mindestens drei
Von Zeile 27 bis 33:
3Für Änderungsanträge zum Wahlprogramm gelten abweichende Quoren. 4Antragsberechtigt sind hier Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, die Kleiko sowie der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und zwanzig Mitglieder, darunter mindestens zehn Frauen, die gemeinschaftlich einen Änderungsantrag stellen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist.
Alle Antragstellenden sollen eine inhaltliche Begründung miteinreichen.
Antragstext
Von Zeile 27 bis 33:
3Für Änderungsanträge zum Wahlprogramm gelten abweichende Quoren. 4Antragsberechtigt sind hier Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, die Kleiko sowie der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und zwanzig Mitglieder, darunter mindestens zehn Frauen, die gemeinschaftlich einen Änderungsantrag stellen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist.
3Für Änderungsanträge zum Wahlprogramm gelten dieselbenQuoren. 4
Unterstützer*innen
Fehler:Nur zugelassene Gruppen können Anträge unterstützen.
Von Zeile 21 bis 25:
Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und mindestenszehnestens fünf Mitglieder, die gemeinschaftlich einen Antrag stellen, darunter mindestens fünfdrei Frauen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist. 22Auch Änderungsanträge zu Anträgen können von mindestens fünf Mitgliedern gemeinschaftlich gestellt werden, darunter mindestens drei
Von Zeile 27 bis 33:
3Für Änderungsanträge zum Wahlprogramm gelten abweichende Quoren. 4Antragsberechtigt sind hier Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, die Kleiko sowie der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und zwanzig Mitglieder, darunter mindestens zehn Frauen, die gemeinschaftlich einen Änderungsantrag stellen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist.
Alle Antragstellenden sollen eine inhaltliche Begründung miteinreichen.
Antragstext
Von Zeile 27 bis 33:
3Für Änderungsanträge zum Wahlprogramm gelten abweichende Quoren. 4Antragsberechtigt sind hier Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, die Kleiko sowie der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und zwanzig Mitglieder, darunter mindestens zehn Frauen, die gemeinschaftlich einen Änderungsantrag stellen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist.
3Für Änderungsanträge zum Wahlprogramm gelten dieselbenQuoren. 4
Unterstützer*innen
Fehler:Nur zugelassene Gruppen können Anträge unterstützen.
Von Zeile 27 bis 33:
3Für Änderungsanträge zum Wahlprogramm gelten abweichende Quoren. 4Antragsberechtigt sind hier Bezirksgruppen, Landesarbeitsgemeinschaften, der Landesvorstand, der Landesausschuss, die Frauenvollversammlung/Frauenkonferenz, die Kleiko sowie der Landesvorstand der Grünen Jugend Berlin, Aktiventreffen und Mitgliederversammlungen der Grünen Jugend Berlin, die Antragskommission im Rahmen ihrer Aufgaben und zwanzig Mitglieder, darunter mindestens zehn Frauen, die gemeinschaftlich einen Änderungsantrag stellen, wobei der Anteil an Frauen auszuweisen ist.
3Für Änderungsanträge zum Wahlprogramm gelten dieselbenQuoren. 4