Polizistinnen und Polizisten arbeiten in einem hochsensiblen Bereich. Und wir wissen, dass die Arbeit der Polizei in einer Demokratie ohne Vertrauen ihrer Bürgerinnen und Bürger gar nicht möglich ist. Dabei sind es ja auch die Polizistinnen und Polizisten selbst, die sich an ihren eigenen hohen Ansprüchen messen. Wir wollen sie dabei nach Kräften unterstützen.
Das Amt der*des Berliner unabhängigen Polizei- und Bürgerbeauftragten ist dabei eine Errungenschaft für eine transparente, bürgernahe und moderne Polizei. Aktuell kann die Funktion der*des unabhängigen Polizei- und Bürgerbeauftragten aber wegen fehlender Einsicht in Ermittlungsakten oftmals kaum ausgefüllt werden.
Die Akteneinsicht ist ein maßgebliches Instrument des unabhängigen Polizei- und Bürgerbeauftragten. Die unabhängige Amtsausübung aller unabhängigen Polizeibeauftragten sollte gegenüber der Staatsanwaltschaft gestärkt werden. Denn die unterschiedlichen Aufgabenprofile erlauben im Regelfall parallele Untersuchungen. Wir Berliner BÜNDNISGRÜNE fordern daher, dass der Bundesgesetzgeber § 474 StPO dahingehend erweitert, dass er ein spezielles Akteneinsichtsrecht für alle unabhängigen Polizeibeauftragten vorsieht. Des Weiteren sollten alle unabhängigen Polizeibeauftragten über ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 53 StPO verfügen.