Bei konsultativen Volksbefragungen handelt es sich nicht um Instrumente direkter Demokratie, sondern um Kampagneninstrumente der Regierung. Ziel dieser Befragungen ist es, den Gesetzesvorhaben der Regierung an den demokratischen Institutionen vorbei eine höhere Legitimation zu verschaffen. Bestes Beispiel sind Viktor Orbáns nationale Konsultationen. Wir wollen daher verfassungsrechtlich klarstellen, dass konsultative Volksbefragungen und Volksabstimmungen "von oben" auch in Berlin ausgeschlossen sind.
Leitantrag: | Demokratie sichern, Diskriminierung bekämpfen |
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Antragsteller*in: | LAG Demokratie und Recht (dort beschlossen am: 25.04.2024) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Erledigt durch: L-1-346 |
Eingereicht: | 26.04.2024, 00:40 |