Veranstaltung: | LDK am 04. Mai 2024 |
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Tagesordnungspunkt: | TOP 4 Strukturprozess und Satzungsänderungsanträge |
Antragsteller*in: | Landesvorstand (dort beschlossen am: 23.02.2024) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 06.03.2024, 20:20 |
SÄA-3: Verankerung Antidiskriminierungsstelle und Umbenennung Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung
Antragstext
§22 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
„(1) Beim Landesverband besteht ein Landesschiedsgericht, eine Beschwerdekommission für
Fälle sexueller Belästigung und sexualisierter Gewalt, eine Antidiskriminierungsstelle und
eine Ombudsstelle.“
Begründung
Mit dem Beschluss "Plural nach vorne“ hat der Landesverband im Jahr 2017 die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle beschlossen. Die Antidiskriminierungsstelle soll Betroffenen die Möglichkeit bieten, Diskriminierungserfahrungen aufzuarbeiten sowie zukünftigen Diskriminierungen möglichst vorzubeugen. Sie stellt mit Unterstützung der Landesgeschäftsstelle eine Erfassung von Diskriminierungen innerhalb der Partei sicher und ermöglicht somit die Erarbeitung von Gegenstrategien durch den Landesdiversitätsrat und den Landesvorstand. Mit den Erfahrungen der vergangenen sieben Jahre ist es nun an der Zeit die Antidiskriminierungsstelle in der Satzung zu verankern. Mit dieser Satzungsänderung erkennen wir die Bedeutung dieser Stelle und den Kampf gegen jegliche Diskriminierung an. Mit der Umbenennung der Beschwerdekommission für sexuelle Belästigung erkennen wir zudem an, dass es Formen sexualisierter Gewalt gibt, für die die Beschwerdekommission ebenfalls Anlaufstelle ist.
Unterstützer*innen des Änderungsantrags:
Die Mitglieder der Strukturkommission
ALT:
§ 22 Abs. 1
„1Beim Landesverband besteht ein Landesschiedsgericht, eine Beschwerdekommission für Fälle sexueller Belästigung und eine Ombudsstelle.“