Die beantragten Änderungen im Bereich Menschenrechtsmonitoring beruhen auf der Beschlusslage von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundesebene. Das gilt auch für die Ausführungen zur Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Kontext Leistungsausschlüsse sowie zum Themenkomplex Abschiebungen. Vgl. dazu im Einzelnen https://antraege.gruene.de/50bdk/motion/3080
Darüber hinaus entsprechen die beantragten Änderungen im thematischen Kontext Haft, Screening-Verfahren und Vulnerabilitätsprüfungen der aktuellen Beschlusslage auf Landesebene. Siehe https://berlin.antragsgruen.de/LA25-4/listen-to-the-science-gemeinsam-in-berlin-fur-eine-migrations-und-51354